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Gross Jost · Nationalrat · 2002-09-17

Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-17

Wortprotokoll

Ich möchte - auch aus der Sicht der SP-Fraktion - noch zwei Sätze zum Eintreten auf den Entwurf 2 sagen, im Sinne einer Replik zu dem, was Frau Bundesrätin Metzler hier ausgeführt hat. Wie die Berichterstatterin gesagt hat, haben wir weder über Zugangsschranken noch über die Kognition des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes noch über die Einheitsbeschwerde gesprochen. Hier besteht grosse Skepsis und auch eine grosse Auseinandersetzung, auch in der staatsrechtlichen Wissenschaft. Darauf werden wir zurückkommen. Unser [PAGE 1218] Schweigen beim Eintreten über diesen Beschluss darf nicht als Zustimmung zu diesen Ausführungen gewertet werden.

Nun zu Entwurf 5, dem Bundesgesetz über die Justizkommission. Die Justizaufsicht ist sicher ein Kernstück einer rechtsstaatlichen Justizverwaltung. Im Ausland hat sie einen hohen Stellenwert, bei der Vorbereitung der Richterwahlen, bei der Prüfung der Qualifikation der Richter und der Wahlvorschläge zuhanden des Wahlgremiums. In den USA zum Beispiel werden Richterkandidaten in Hearings gnadenlos durchleuchtet. Wir sind uns darin einig, dass wir dies bisher beim Bundesgericht relativ amateurhaft, wenn auch nach besten Kräften, gemacht haben. Aber ich denke, jetzt, wo zusätzlich ein erheblicher Richterbedarf besteht, müssen wir das - auch von der Infrastruktur her - professioneller angehen.

Ich darf hier einfach in Erinnerung rufen, dass im Bundesgericht 40 ordentliche und 40 nebenamtliche Richter, im Bundesstrafgericht 15 Richter und im Bundesverwaltungsgericht etwa 70 Richter zusätzlich zu wählen sind. Das ist ein ganz enormer zusätzlicher Arbeitsbedarf, und hier brauchen wir die entsprechenden Strukturen. Unter diesen Gesichtspunkten ist die Ausgangslage, in der sich der Rat jetzt befindet, sehr unbefriedigend. Der Verfahrensstand ist nämlich so - es ist gesagt worden -, dass im Ständerat noch der Bericht der GPK-SR pendent ist; er ist weder dort noch im Nationalrat diskutiert worden. In der RK-NR haben wir uns nur äusserst rudimentär mit der Frage der Justizaufsicht befasst. Wir haben die verschiedenen zur Diskussion stehenden Modelle nicht vertieft diskutieren können, beispielsweise auch nicht das aus meiner Sicht interessante Modell der gemischten Justizkommission, bestehend aus Ratsmitgliedern und externen Personen. Es ist mir aber klar, dass wir unter dem Druck der anstehenden Wahlen ins Bundesstrafgericht handeln müssen. Aber wir haben hier schon so etwas wie einen Schnellschuss, auch in Bezug auf den Beirat, der vom Ständerat vorgeschlagen wird. Wir haben diese Bestimmung nicht diskutiert, und wir müssen eine Möglichkeit schaffen, wie wir darüber diskutieren können. Ich bin der Auffassung - die meine Fraktion teilt -, dass wir die Möglichkeit haben, die Justizaufsicht im Differenzbereinigungsverfahren mit dem Ständerat vertieft zu diskutieren, wenn wir hier durch die Ablehnung des Beirates eine Differenz zum Ständerat schaffen.

Ich habe in diesem Sinne eine gewisse Sympathie für den Antrag Ménétrey-Savary bezüglich des Verfahrens, aber ich könnte - ich denke, dass ist auch die Auffassung der Fraktion - niemals einfach tel quel diesem Beirat zustimmen, ohne dass wir die entsprechenden Bestimmungen artikelweise besprochen haben und ohne dass wir Alternativen der Justizaufsicht diskutiert haben. Ich denke, dass man deshalb als Eventualantrag den Verfahrensantrag Ménétrey-Savary auf Rückweisung an die Kommission unterstützen kann.

Aber im Hauptantrag wollen wir jetzt wegen des ungenügenden Meinungsstandes, weil die Diskussion in der Kommission für Rechtsfragen nicht möglich war bzw. nicht stattfand, durch die Ablehnung des Beirates eine Differenz zum Ständerat schaffen. Damit haben wir die Gelegenheit, in der Kommission für Rechtsfragen die Sache vertieft zu prüfen. Das ist die Auffassung der SP-Fraktion.

In diesem Sinne und mit diesen erheblichen Vorbehalten bitte ich Sie, auf das Gesetz einzutreten.