Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2019-06-11
Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-11
Wortprotokoll
Nationalrätin Kiener Nellen möchte mit ihrem Postulat einen Bericht in Auftrag geben, damit der Umfang und die Art der Bedrohungen, Belästigungen und Ehrverletzungen gegen uns Parlamentsmitglieder dokumentiert werden. Wir alle wissen: Als Volksvertreterinnen und Volksvertreter sind wir besonders exponierte öffentliche Personen, deren Tätigkeiten Angriffsfläche für Kritik bilden. Mehrere Ereignisse in der letzten Zeit zeigen, dass die Parlamentsmitglieder immer häufiger bedroht oder belästigt werden. Dabei kann es sich um Mobbing, Beleidigungen, Verleumdungen, Drohungen oder andere Feindseligkeiten handeln, aber auch um sexuelle Belästigungen oder gar physische Gewalt. Diese Entwicklung scheint sich mit der zunehmenden Bedeutung der sozialen Netzwerke erheblich verschärft zu haben, was auch die von der Motionärin aufgeführte, unlängst erstellte Studie der IPU und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates bestätigt.
Das Büro anerkennt deshalb ganz klar das Phänomen der Belästigung von Parlamentsmitgliedern. Es ist real und kann ein Hindernis für die freie Ausübung des Mandats darstellen. Die Mehrheit des Büros ist jedoch der Auffassung, dass ein Bericht in dieser Angelegenheit nicht die Lösung ist und dass wir nicht auf Zahlen warten sollten, um zu handeln, denn wir sind uns bewusst, dass die Zahlen sicher hoch ausfallen werden. Das Büro hält es für zweckdienlicher, die betroffenen Ratsmitglieder zu ersuchen, sich an die von der Verwaltungsdelegation und den Parlamentsdiensten geschaffenen Beratungs- und Hilfsstrukturen zu wenden und gegebenenfalls Anzeige zu erstatten. Dabei möchte ich auch auf den unlängst wieder verteilten Prospekt "Bedrohung, Belästigung, Beschimpfung" hinweisen, welcher gute Anhaltspunkte gibt, wo man sich hinwenden kann, und aufzeigt, dass wir eben mit diesen Verunglimpfungen nicht einfach leben, sie nicht einfach hinnehmen müssen.
Zudem weist das Büro darauf hin, dass die Jahresentschädigung für Ratsmitglieder einen Betrag von 500 Franken an die Kosten einer privaten Rechtsschutzversicherung enthält, z. B. für Rechtsberatung und rechtlichen Beistand bei Persönlichkeitsverletzungen.
Das Büro beantragt Ihnen deshalb die Ablehnung des Postulates. Der Entscheid fiel mit 18 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung. [PAGE 974]