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Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2019-06-11

Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-11

Wortprotokoll

Nationalrätin Kälin hat das Büro gebeten aufzuzeigen, wie eine mögliche Stellvertreterlösung aussehen könnte, wenn Parlamentarierinnen und Parlamentarier während des Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaubs und bei längerer Krankheit nicht arbeiten können.

Die Bundesverfassung besagt, dass der Nationalrat aus 200 Abgeordneten besteht, die in direkter Wahl vom Volk gewählt werden. Die Möglichkeit einer Stellvertretung ist nicht vorgesehen. Die Einführung einer Stellvertretungslösung für gewählte Parlamentarierinnen und Parlamentarier würde somit nicht zuletzt auch eine Revision der Bundesverfassung bedingen. Eine vorübergehende Delegation oder eine pragmatische Lösung, wie es die Postulantin vorschlägt, wären ohne verfassungsmässige Grundlage nicht möglich. Kantone [PAGE 973] wie Genf, Graubünden, Jura, Neuenburg und Wallis haben für ihre Kantonsparlamente ein System der Stellvertretung eingeführt; andere Kantone, zum Beispiel Basel-Stadt und Bern, haben es geprüft und abgelehnt. Die Einführung eines Stellvertretungssystems auf Bundesebene hätte weitreichende Folgen für die Organisation des Ratsbetriebes.

Das Büro erachtet sowohl den gesetzgeberischen als auch den organisatorischen Umsetzungsaufwand als nicht verhältnismässig und empfiehlt Ihnen das Postulat deshalb mit 9 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung zur Ablehnung.

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