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Semadeni Silva · Nationalrat · 2019-06-11

Semadeni Silva · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-11

Wortprotokoll

Die Standesinitiative Wallis fordert den Bundesrat auf, einen Entwurf zur Milderung der Anforderungen des Raumplanungsgesetzes zu unterbreiten; dies im Sinne des Föderalismus, denn vom Kanton Wallis werde schier Unmögliches verlangt. Verschiedene Gemeinden müssten bedeutende Auszonungen vornehmen. Mit der ersten Revision des RPG, die am 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist, sind die Kantone in der Tat verpflichtet, Bauzonen zu verkleinern, die den Bedarf der nächsten fünfzehn Jahre übersteigen.

Die Argumente der Standesinitiative haben Ihre Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie nicht überzeugen können. Sie beantragt mit 14 zu 9 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben, nachdem bereits der Ständerat im März 2018 mit 22 zu 13 Stimmen bei 4 Enthaltungen genau so entschieden hat. Im Ständerat wurde eine Vertretung des Walliser Grossen Rates angehört.

Es gibt mehrere Gründe, die zur Ablehnung der Standesinitiative in der Kommission geführt haben. Als ersten Grund möchte ich in Erinnerung rufen, dass es um die erste Revision des RPG geht. Dagegen wurde, wie vorhin gesagt, das Referendum ergriffen. Die Schweizer Stimmbevölkerung stimmte mit 63 Prozent dem RPG klar zu und nahm die Vorlage in allen Kantonen an - mit einer Ausnahme. Nur der Kanton Wallis lehnte damals die Revision ab. Der Entscheid der grossen Mehrheit des Schweizer Stimmvolkes ist aber zu respektieren, eine Änderung des RPG ist schon aus diesem demokratiepolitischen Grund nicht gerechtfertigt. Der Zersiedelungsdruck ist zudem nach wie vor hoch, und die Bevölkerung wünscht einen haushälterischen Umgang mit dem Boden und einen konsequenten Schutz von Natur und Landschaft.

Ein weiterer Grund ist, dass die Umsetzung des RPG auf Kantonsebene nun praktisch überall abgeschlossen ist. Alle Kantone mussten ihre Richtpläne überarbeiten; die Frist dafür ist am 1. Mai 2019 abgelaufen. Es wurden dazu technische Richtlinien erarbeitet - gemeinsam von Bund und Kantonen. Deren Einhaltung wird bei der Genehmigung der revidierten kantonalen Richtpläne vom Bund überprüft. Eine nachträgliche Lockerung der Anforderungen kommt wegen der Rechtssicherheit und der Gleichbehandlung der Kantone nicht infrage.

Mit wenigen Ausnahmen haben heute die Kantone diese Aufgabe fristgemäss erledigt und erfüllen die Anforderungen, auch der Kanton Wallis. Der Bundesrat hat vor gut einem Monat, am 1. Mai, die Walliser Richtplanrevision genehmigt, Herr Ruppen. Das ist ein weiterer Grund, der gegen die Standesinitiative spricht. Sie stammt aus dem Jahr 2016 und ist nun überholt. Bereits im Mai 2017 hat die Walliser Bevölkerung mit mehr als 70 Prozent Jastimmen - mehr als 70 Prozent! - die Revision des kantonalen Ausführungsgesetzes angenommen. Damit ist das RPG im Wallis heute umgesetzt - und erst noch mit Rücksicht auf die Besonderheiten des Kantons. Das kantonale Raumplanungsgesetz sieht die Schaffung von speziellen Reservezonen vor, weil im Wallis die bisherigen Zonen aus historischen Gründen viel zu gross waren. Die Standesinitiative ist heute nicht mehr aktuell und somit überflüssig.

Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, der Standesinitiative keine Folge zu geben.