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Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · 2019-06-11

Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2019-06-11

Wortprotokoll

Unsere Kommission hat an ihrer Sitzung vom 15. Februar 2019 die von Nationalrätin Natalie Rickli am 11. Dezember 2017 eingereichte parlamentarische Initiative vorgeprüft. Diese verlangt eine Änderung von Artikel 101 des Strafgesetzbuches. Sexualdelikte sollen nicht mehr verjähren, sofern sie an Kindern unter sechzehn Jahren begangen wurden. Die Altersgrenze soll demnach von heute zwölf auf sechzehn Jahre erhöht werden. Die Kommission für Rechtsfragen beantragt mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben.

Am 30. November 2008 stimmten Volk und Stände der Unverjährbarkeits-Initiative und dem neuen Artikel 123b der Bundesverfassung zu. Bei der Umsetzung der Initiative im Jahr 2012 entbrannte über den Begriff im Initiativtext - "Kinder vor der Pubertät" - eine intensive Debatte. Der Bundesrat wollte die entsprechende Alterslimite ursprünglich bei zehn, nicht bei zwölf Jahren festlegen. Die Räte überprüften damals sorgfältig diverse Optionen unter verschiedenen Aspekten. In der Medizin geht man davon aus, dass die Pubertät bei Mädchen im Alter von neun Jahren und bei Jungen mit elf Jahren beginnt. Man war sich einig, dass für beide Geschlechter das gleiche Schutzalter gelten sollte. Auch aufgrund psychiatrischer Gutachten wurde schlussendlich die Altersgrenze für die Unverjährbarkeit nicht wie vom Bundesrat vorgeschlagen auf zehn, sondern auf zwölf Jahre festgelegt.

Neue Erkenntnisse gibt es keine. Die parlamentarische Initiative wurde aufgrund der schrecklichen Vorkommnisse rund um den Reformpädagogen Jürg Jegge wie auch um den Filmemacher Roman Polanski eingereicht. In beiden Fällen sind die Straftaten verjährt. Im Fall von Jürg Jegge waren die Opfer zwischen zwölf und sechzehn Jahre alt.

Eine Minderheit der Kommission ist der Meinung, dass auch Opfer, die zur Tatzeit zwischen zwölf und sechzehn Jahre alt waren, die Möglichkeit haben sollen, zeitlebens eine Bestrafung der Täter zu erwirken. Die Kommissionsminderheit erachtet die heutige Regelung generell als ungenügend.

Für die Mehrheit der Kommission besteht kein Grund, die damalige Debatte erneut zu führen, zumal pädosexuelle Handlungen meist an Kindern im Alter von fünf bis sechs oder elf bis zwölf Jahren verübt werden, also an Kindern unter beziehungsweise bis zwölf Jahre. Weiter ist es nicht so, dass Kinder im Alter von zwölf bis sechzehn Jahren gar nicht geschützt sind. Für sie dauert die Verjährungsfrist bei Widerhandlungen gegen die sexuelle Integrität gemäss Artikel 97 StGB fünfzehn Jahre. In Anbetracht der Tatsache, dass Jugendliche bzw. Kinder oft bereits im Alter von unter sechzehn Jahren sexuell aktiv sind, könnte es auch sein, dass diese später - bewusst oder unbewusst - mutmassliche Täter fälschlicherweise belasten.

Sexualdelikte sind unentschuldbar und müssen zwingend geahndet werden. Die Kommission hat Verständnis für die parlamentarische Initiative. Der Fall Jegge hat auch die Mitglieder der RK-NR sehr betroffen gemacht. Die Mehrheit der Kommission wehrt sich aber dagegen, aufgrund von Betroffenheit gesetzgeberisch aktiv zu werden. Die Mehrheit der Kommission ist ebenso der Meinung, dass mit der Unverjährbarkeit in diesem Bereich eine absolute Ausnahme eingeführt würde. Ansonsten gilt die Unverjährbarkeit nämlich nur im Bereich von Kriegsverbrechen, terroristischen Handlungen und Völkermord. Daher möchte die Mehrheit der Kommission die Unverjährbarkeit auf ihren Kern beschränken, nämlich auf Kinder, die bestimmt noch vor der Pubertät stehen.

Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen und der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.