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Barrile Angelo · Nationalrat · 2019-06-11

Barrile Angelo · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-11

Wortprotokoll

Die Staatspolitische Kommission hat am 21. Februar 2019 die von der Fraktion der SVP im Dezember 2017 eingereichte parlamentarische Initiative vorgeprüft. Die Initiative will den Familiennachzug von vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen und anderen vorläufig Aufgenommenen während eines dreijährigen Moratoriums verbieten. Die Kommission beantragt Ihnen mit 15 zu 9 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.

Welches sind die Überlegungen der Kommission? Die Kommission stellt die Wirkung und das Ziel eines dreijährigen Moratoriums für den Familiennachzug infrage. Bereits heute verfügt die Schweiz über Regeln im Bereich des Familiennachzuges, die restriktiver als die anderer Länder sind: Vorläufig Aufgenommene können erst nach einer dreijährigen Wartefrist ihre Familienangehörigen nachziehen und müssen nachweisen, dass sie für ihre Angehörigen sorgen können. Der Familiennachzug ist also nur möglich, wenn ein Einkommen besteht und die Wohnung beispielsweise genug gross ist.

Herr Kollege Amstutz, wir haben es in der Kommission besprochen: Zwischen 2013 und 2017 betrug die Anzahl der Familiennachzüge bei vorläufig Aufgenommenen 308 und nicht 5000 wie letztes Jahr, wie Sie vorhin angegeben haben. Das sind mehr als nur die vorläufig Aufgenommenen.

In der Herbstsession 2016 haben wir im Parlament im Rahmen der Beratungen zur Integrationsvorlage auch das Thema des Familiennachzuges diskutiert. Damals haben National- und Ständerat beschlossen, dass der Familiennachzug für die Gruppe der vorläufig Aufgenommenen nicht vollständig gestrichen wird. Deshalb sieht hier die SPK-NR keinen Grund, bereits jetzt wieder über einen Stopp des Familiennachzuges zu diskutieren.

Zudem haben, Herr Kollege Amstutz, die eidgenössischen Räte im vergangenen Sommer mehrheitlich einer Motion zugestimmt, wonach punktuelle Anpassungen bzw. Änderungen am Status der vorläufigen Aufnahme vorgenommen werden sollen. Es ist also nicht so, wie Sie gesagt haben, dass niemand einen Handlungsbedarf sieht. Wir haben ihn in beiden Räten gesehen. Daraus könnten sich allenfalls Änderungen oder Anpassungen in der Regelung des Familiennachzuges für vorläufig Aufgenommene ergeben.

Die Kommissionsminderheit sieht die Möglichkeit des Familiennachzuges als Fehlanreiz und hält deshalb an der Initiative fest. Das geforderte dreijährige Moratorium könne als Testbetrieb betrachtet werden; danach könne über ein vollständiges Verbot des Familiennachzuges entschieden werden.

Ihre Staatspolitische Kommission beantragt Ihnen mit 15 zu 9 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.