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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2019-06-11

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2019-06-11

Wortprotokoll

Ihre Kommission hat an der Sitzung vom 21. Februar 2019 die parlamentarische Initiative Frehner vorgeprüft. Diese fordert - es wurde gesagt -, dass im Verwaltungsverfahrensgesetz für die Störung des Geschäftsgangs des Bundesverwaltungsgerichtes oder im Falle böswilliger oder mutwilliger Prozessführung zehnmal höhere Bussen vorzusehen seien.

Im Namen sowohl der Kommission als auch des Initianten möchte ich vorab darauf hinweisen, dass uns alle die Zuteilung dieses Vorstosses an die Staatspolitische Kommission erstaunt hat. Auch der Initiant hatte eigentlich mit einer Zuteilung an die Kommission für Rechtsfragen gerechnet. Ein Grund für diese Zuteilung ist wohl, dass Text, Titel und Begründung der parlamentarischen Initiative nicht übereinstimmen. Die Initiative zielt gemäss Text auf eine allgemeine Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes ab. Sie wird jedoch nur mit einem einzelnen Fall von trölerischem Prozessieren im Asylbereich begründet, und der Titel bezieht sich ebenfalls nur auf den Asylbereich.

Allerdings ist klar: Die von der Initiative verlangten Gesetzesänderungen würden über den Asylbereich hinaus die Verfahren sämtlicher Rechtsbereiche betreffen. Dass im Einzelfall möglicherweise nicht nur im Asylbereich, sondern auch in anderen Bereichen trölerische Verfahren angestrengt werden, ist unbestritten. Deshalb gibt es überhaupt diese Bussenregelung. Allerdings liegen der Kommission weder zum Asylbereich noch darüber hinaus Hinweise vor, dass die Gerichte generell in grösserem Ausmass von diesem Problem betroffen sind. Auch der Initiant selbst konnte dies im Rahmen der Vorprüfung, abgesehen von diesen allgemeinen Auskünften, gegenüber der Kommission nicht mit substanziierten Zahlen erhärten.

Die Kommissionsmehrheit bezweifelt denn auch, dass ein generelles Problem besteht, und verneint deshalb den Gesetzgebungsbedarf. Sollte Ihre Mehrheit das allerdings anders sehen, müsste man vorab Stellungnahmen zu verschiedenen anderen Rechtsbereichen einholen, um überhaupt zu wissen, wo das Problem liegt und wie gross es ist.

Zudem wäre auch die Konsistenz mit anderen Bussen zu überprüfen: Die hier diskutierten Beträge wurden 2005 beschlossen und lehnen sich an die Bestimmungen im Bundesgerichtsgesetz an, wobei dort die maximalen Bussen leicht höher sind. Eine allgemeine Änderung müsste also konsequenterweise auch eine Änderung im Bundesgerichtsgesetz zur Folge haben.

Erlauben Sie mir noch eine spezifische Bemerkung zum Asylbereich: Dort wird seit dem 1. März 2019 bei beschleunigten Verfahren die Arbeit der zugewiesenen Rechtsberater mit Pauschalen abgegolten. In der Kommission wurde gesagt, dass dies nicht nur den Anreiz für missbräuchliche Verfahren verringert, sondern im schlimmsten Fall dazu führen könnte, dass in durchaus erfolgversprechenden, aber halt auch aufwendigen Fällen nicht prozessiert wird, dass also das Gegenteil passiert. Zudem haben wir bei Wiedererwägungs- und Mehrfachgesuchen gemäss Artikel 111d des Asylgesetzes noch den Gebührenvorschuss: Eine Befreiung davon ist auf Gesuch hin nur möglich, wenn das Vorbringen nicht von vornherein aussichtslos erscheint. Das ist ein Vorschuss, den nicht der Rechtsvertreter, sondern der Asylsuchende selbst bezahlen muss, sonst wird auf ein solches Wiedererwägungs- oder Mehrfachgesuch gar nicht erst eingetreten.

Die Minderheit der Kommission - Sie haben es gehört - erachtet es dagegen als nötig, dass man im Fall von Beschwerden gegen Asylentscheide vorkommende missbräuchliche Prozessführungen mit höheren Bussen unterbinden könne. Sie erachtet es auch nicht als problematisch, wenn diese Bussen dann halt im Allgemeinen entsprechend erhöht werden.

Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen mit 14 zu 9 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.