Flach Beat · Nationalrat · 2019-06-12
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2019-06-12
Wortprotokoll
Wir befinden uns in der Differenzbereinigung bei der Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen.
In Artikel 11 haben wir noch eine Differenz, bei der es darum geht, wie die Ausschreibestelle mit Unterlagen umgeht und ob es für sie per se grundsätzlich nicht zulässig ist, ein Entgelt zu verlangen, wenn sie Unterlagen oder Modelle usw. zur Verfügung stellt. Wir hatten - Sie erinnern sich - im Nationalrat hier einen Buchstaben f eingefügt und gesagt, dass die Vergabestelle auf die Erhebung von Schutzgebühren jeglicher Art verzichtet. Im Vordergrund standen damals Erfahrungen, die uns zugetragen worden sind, wonach beispielsweise die SBB bei der Ausschreibung von gewissen Leistungen ihre Unterlagen den Unternehmen so teuer zur Verfügung gestellt haben, dass daraus die Situation erwachsen ist, dass kleine Unternehmen fast nicht mehr in der Lage waren, überhaupt an der Ausschreibung teilzunehmen. Das wollen wir selbstverständlich nicht!
Ich glaube, das Signal, das der Nationalrat hier ausgesandt hat, ist angekommen. Es ist ganz deutlich, dass wir nicht wollen, dass der Wettbewerb auf irgendeine Art und Weise eingeschränkt wird. Die Vergabestelle muss dafür sorgen, dass ihr Verfahren transparent, objektiv, unparteiisch ist, und sie muss ebenfalls dafür sorgen, dass möglichst viele Teilnehmer des Marktes ein Angebot abgeben können. Aber der absolute Verzicht auf eine Schutzgebühr ist wahrscheinlich zu weit reichend. Wir müssen hier die Möglichkeit schaffen, dass Vergabestellen, wenn sie beispielsweise Modelle oder sehr umfangreiche Unterlagen abgeben, etwas dafür verlangen können. Das muss natürlich der Sache angemessen sein, darf nicht überborden und muss vor allen Dingen dafür sorgen, dass auch der Markt wirksam funktioniert.
Ich bitte Sie, hier dem Ständerat zu folgen und diese Differenz auszuräumen, indem wir Buchstabe f von Artikel 11 streichen.