Müller Leo · Nationalrat · 2019-06-12
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2019-06-12
Wortprotokoll
Wir befinden uns hier bei Artikel 29. Es handelt sich um eine anspruchsvolle Diskussion.
Wir als CVP-Fraktion anerkennen, dass es in einzelnen Bereichen Grenzschutzmassnahmen braucht. Wir anerkennen auch, dass hier Grenzschutzmassnahmen nötig sind. Wir haben dieses Anliegen durch die gesamte Diskussion hindurch mitgetragen. Für uns sind Grenzschutzmassnahmen - wir haben sie ja auch bei den Löhnen oder auch in anderen Bereichen - nicht per se des Teufels. Bei Artikel 29 orten wir jedoch ein Problem. Es gilt zu unterscheiden: In Absatz 1 sprechen wir über alle Bereiche, auch über den Staatsvertragsbereich; in Absatz 2 sprechen wir über den Bereich ausserhalb des Staatsvertragsrechts.
Es sprechen zwei triftige Gründe dafür, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und am Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Wie gesagt, umfasst Absatz 1 auch den Staatsvertragsbereich. Hier sind wir mit internationalen Verträgen beziehungsweise konkret über den WTO-Vertrag daran gebunden, dass wir in der Schweiz keine solchen Massnahmen einführen. Wenn wir also bei Absatz 1 so legiferieren würden - das hat Herr Bundespräsident Maurer mehrmals in der Kommission gesagt, er hat es auch im Ständerat gesagt -, würden wir gegen den Staatsvertrag verstossen, den wir abgeschlossen haben. Mit anderen Worten: Wir müssten diesen Vertrag aufheben, wenn wir dies so regeln wollten.
Der Nationalrat hat aber eine Regelung gefunden, die von der Mehrheit der Kommission befürwortet wird und wonach belassen werden soll, was im Staatsvertragsbereich gilt. Wir schlagen aber eine Legiferierung für jenen Bereich vor, der ausserhalb des Staatsvertragsbereichs liegt. Dort nehmen wir auf die unterschiedlichen Preisniveaus Rücksicht. Das ist der eine Grund, weshalb Sie der Mehrheit der Kommission folgen sollen. [PAGE 1006]
Der zweite Grund: Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass die Formulierung des Nationalrates besser ist. In Absatz 2 ist von unterschiedlichen Preisniveaus die Rede. Es wurde schon mehrmals erklärt, was die Kaufkraft ist. Dabei ist Kaufkraft ein falscher Begriff, um hier eine Unterscheidung zu machen. Vielmehr müssen wir von unterschiedlichen Preisniveaus sprechen, wie das der Nationalrat bereits einmal beschlossen hat. Es könnte ja sein, dass mit dem Begriff "Kaufkraft" das Gegenteil von dem erzielt wird, was eigentlich beabsichtigt wäre. Deshalb ist dieser Begriff, wie gesagt, falsch.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen und somit an unserem früheren Beschluss festzuhalten.