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Noser Ruedi · Ständerat · 2019-06-12

Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-12

Wortprotokoll

Wenn Sie dem Kommissionspräsidenten zuhören und dann noch eine ruhige Diskussion wünschen, gäbe es vermutlich auch gute Argumente, die Motion heute als erledigt zu bezeichnen. Geht man wirklich mit ruhigem Geist an die Sache heran, muss man sich eigentlich zuerst einmal, wenn man einen parlamentarischen Vorstoss diskutiert und darüber beschliessen will, die Frage stellen, ob Handlungsbedarf besteht oder nicht.

Da wäre zuerst auch die Frage der Zuständigkeit zu klären. Ich habe dem Kommissionssprecher sehr gut zugehört; vieles, was er anspricht, gehört in die Zuständigkeit des Bundesrates. Ich wünschte mir in der Antwort des Bundesrates eine klare Stellungnahme zu den Zuständigkeiten, nämlich, dass der Bundesrat für aussenpolitische Verhandlungen zuständig ist. Wenn man hier Briefe von gestern kommentiert und das noch mit Ruhe machen will, ist es, glaube ich, klar, dass es nicht Sache des Parlamentes, sondern des Bundesrates ist.

Der Bundesrat hat uns, die Öffentlichkeit und auch das Parlament, zwar zu Konsultationen aufgerufen, aber es ist am Bundesrat zu entscheiden, was er im Rahmen seines Mandates aus diesen Konsultationen macht. An uns im Parlament ist es, nach Abschluss der Verhandlungen das Resultat zu prüfen, es anzunehmen oder abzulehnen, und am Volk ist es, eventuell ein Referendum zu ergreifen.

Als der Bundesrat Ende letzten Jahres mit seiner Konsultation begann, entstand einiges an Verwirrung. Auch ich hätte mir gewünscht, dass der Gesamtbundesrat mehr Führung gezeigt hätte. In dem Sinn habe ich auch ein gewisses Verständnis dafür, dass zum damaligen Zeitpunkt gewisse Kollegen aus dem Ständerat die Initiative an sich zogen und einen Vorstoss planten, um - vermeintlich - den Bundesrat zu unterstützen. Dass nun schlussendlich diese Idee gerade in einem Vorstoss in der WAK Unterstützung fand, darf erstaunen. Alle anderen Kommissionen sahen einen parlamentarischen Vorstoss nicht als notwendig an.

Seit letztem Freitag sind alle diese Überlegungen überholt. Sie sind passé. Jeder parlamentarische Vorstoss, um den Bundesrat zu unterstützen, ist seit letztem Freitag hinfällig. Der Gesamtbundesrat hat das Heft und damit die Interessen der Schweiz wieder in die Hand genommen. Der Gesamtbundesrat hat auch daran gearbeitet, dass die Zerwürfnisse zwischen den Sozialpartnern eingedämmt werden und diese wieder am Tisch sitzen. Der Bundesrat sagt klar Ja zum institutionellen Abkommen und möchte in einzelnen Punkten noch Präzisierungen. Spätestens jetzt ist die Motion im Regen und gegenstandslos geworden, und zwar aus folgenden Gründen:

1.[NB]Der Bundesrat steckt jetzt in den Verhandlungen mit der EU. Es gibt keinen Grund für das Parlament, sich jetzt zu äussern. Wir können warten, bis das Verhandlungsresultat vorliegt.

2.[NB]Die Konsultation ist abgeschlossen. Alle haben ihre Stellungnahme abgegeben. Warum jetzt die WAK das Parlament bemüht, ist komplett unklar, aber sicher nicht zielführend.

3.[NB]Der Bundesrat sagt klar Ja zum bilateralen Weg und will diesen absichern. Der Bundesrat hat der EU dieses klare Ja übermittelt und zusätzlich noch Klärungsbedarf bei den Themen Lohnschutz, Bürgerrichtlinie und Beihilfen angemeldet. Die EU hat gestern klar signalisiert, dass sie gesprächsbereit ist.

4.[NB]Die Motion ist kein Ja zum institutionellen Weg. Wer dieser Motion zum heutigen Zeitpunkt zustimmt, stellt sich gegen den Entscheid des Bundesrates vom letzten Freitag.

5.[NB]Die Motion hat auch inhaltlich ihre Mängel. Ich möchte Ihnen einfach ein Beispiel zitieren, der Kommissionssprecher hat das auch gemacht. Bei der Unionsbürgerrichtlinie steht: "Diese ist für die Schweiz nicht tragbar und muss explizit ausgeschlossen werden." Das stimmt schlicht und einfach nicht. Wir haben schon heute im bestehenden [PAGE 385] Personenfreizügigkeitsabkommen Teile der Unionsbürgerrichtlinie übernommen, und im Ausländer- und Integrationsgesetz unterscheiden wir schon seit Langem zwischen Ausländern aus dem EU-Raum und Ausländern aus Drittstaaten, also aus dem Rest der Welt. Was die Motion zum Punkt Streitbeilegung sagt, ist mindestens unklar oder sogar ebenfalls falsch, aber zumindest steht es im Widerspruch zum Bundesrat.

Die Motion ist seit diesem Freitag erfüllt und damit komplett überflüssig und gegenstandslos. Wenn man für den bilateralen Weg ist und diesen institutionell absichern will, kann man deshalb die Motion heute mit gutem Mut erledigen, indem man sie versenkt.