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Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2019-06-12

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-12

Wortprotokoll

Ich glaube, Gewisse, die uns hier angeschrieben haben, haben nicht ganz mitbekommen, was in Artikel 59 wirklich gemeint ist. Es geht in Artikel 59 um das Einsichtsrecht. Es geht hier vor allem um das Einsichtsrecht, wenn ein öffentlicher Auftrag freihändig vergeben wird, und zwar im Monopolbereich; das kann zum Beispiel auch das VBS sein. Da gibt es hin und wieder Aufträge, die vergeben werden, wo die Offerte selber und die Kalkulation durchaus zu Überprüfungen Anlass geben. In diesem Monopolbereich soll es möglich sein, einen zu hohen Preis zu überprüfen; wir haben Ausführungen gehört, dass das eben zum Beispiel im VBS hin und wieder der Fall war. Aber das darf nur die Eidgenössische Finanzkontrolle oder das Finanzinspektorat tun. Es ist nicht so, dass hier, auf Deutsch gesagt, Krethi und Plethi kommen und solche Verträge einsehen oder überprüfen können. Es sind die Finanzkontrolle oder das Finanzinspektorat, die Einsicht nehmen und reagieren können, wenn Preise ungerechtfertigt hoch waren, wenn die Kalkulation nicht stimmte, und sie können auch nur dann intervenieren, wenn im Vertrag keine anderslautende Regelung steht.

Das ist ein Antikorruptionsartikel, und diesen gibt es heute bereits in der Verordnung. Diese Bestimmung ist nicht neu. Aber wenn wir sie hier ins Gesetz schreiben, dann ist es für jeden und jede klar, der oder die im Monopolbereich einen öffentlichen Auftrag unter freihändiger Vergabe bekommt, dass es eine Überprüfung durch die Finanzkontrolle geben kann. Das ist ganz im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, im Sinne eines wirklich korrekten Mitteleinsatzes.

Deshalb bitte ich Sie, hier der Bundesratsvariante zu folgen, das heisst, festzuhalten und Artikel 59 so zu belassen.