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Pardini Corrado · Nationalrat · 2019-06-12

Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-12

Wortprotokoll

Ich spreche hier für die Mehrheit bei Artikel 59 Absatz 1. Mit 16 zu 7 Stimmen hat die Kommission entschieden, dem Ständerat zu folgen, der diese Bestimmung streichen will. Sie tat dies mit der Argumentation: "Pacta sunt servanda." Das war die Hauptargumentation. Jetzt kommt es: Das Problem ist, dass "Pacta sunt servanda" das Gegenteil bedeuten würde. Denn bereits heute wird dieses Ansinnen eigentlich in der Verordnung umgesetzt. Es war die Finanzkommission, die verlangt hat, dass diese Norm, die heute bereits praktiziert wird, von der Verordnung ins Gesetz übernommen wird, damit Rechtssicherheit entsteht. Das ist das Dilemma.

Die Minderheit argumentiert, dass es gerade beim freihändigen Verfahren wichtig ist, dass eine Nachkontrolle durch die Eidgenössische Finanzkontrolle oder durch die Finanzinspektoren gemacht werden kann, weil sich das in der Vergangenheit bewährt hat. Mehrere Hunderttausend Franken konnten zum Teil zurückgewonnen werden, weil in den Vergaben Fehler gemacht wurden. Die Minderheit will eigentlich dasselbe - "Pacta sunt servanda" -, möchte aber der Anregung der Finanzkommission folgen und möchte, dass dieser jetzt [PAGE 1010] in der Verordnung festgelegte Grundsatz der Nachkontrolle auf Gesetzesebene geregelt wird. Demzufolge habe ich als Kommissionssprecher hier die Schwierigkeit, eine Minderheit und eine Mehrheit zu vertreten, die mit demselben Argument zu völlig unterschiedlichen Schlussfolgerungen kommen.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen, und ich bitte Sie aber auch, meine Argumentation nachzuvollziehen.