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AB 246691

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-06-12

Wortprotokoll

Wir befinden uns hier bei den Übergangsbestimmungen dieses Gesetzes. Sie umfassen die Artikel 1 bis 9. Wir haben zwei verschiedene Konzepte, das Konzept der Kommissionsmehrheit und das Konzept der Minderheit Aeschi Thomas.

Ich habe, das vorab, durchaus Verständnis für die Bedenken, die Herr Aeschi hier geäussert hat. Der Druck der OECD auf internationale Harmonisierungen ist tatsächlich sehr gross. In den nächsten Jahren wird er tendenziell noch zunehmen, Herr Aeschi hat darauf hingewiesen. Wir reden von einer Digitalsteuer, von internationaler Minimalbesteuerung und von der Besteuerung des Konsums, nicht mehr der Wertschöpfung. Das wird uns in den nächsten Jahren noch massiv beschäftigen und kann unser Steuersystem tatsächlich etwas auf den Kopf stellen.

Im Rahmen dieser internationalen Entwicklungen haben wir uns immer zu fragen, wo wir es uns erlauben können oder wo wir die Möglichkeit haben, zugunsten unseres Wirtschaftsstandortes eigenständige Lösungen zu finden, und wo eine Anpassung grundsätzlich Sinn macht. Selbstverständlich ist die Demokratie die Staatsform, in der es immer Alternativen gibt. Man kann immer Ja oder Nein zu etwas sagen. Man muss sich einfach der Konsequenzen bewusst sein, wenn man Nein oder Ja sagt.

Wenn Sie diese Anpassungen ablehnen und dem Antrag der Minderheit Aeschi Thomas folgen, hat das Konsequenzen. Wir wären international nicht konform. Das hätte keine Konsequenzen für die Schweiz als Land direkt, sondern Konsequenzen für Tausende von Firmen, die aus der Schweiz internationale Geschäfte tätigen. Die Gefahr, dass diese Firmen sanktioniert werden, dass sie Druck ausgesetzt werden, ist enorm gross. Damit beissen den Letzten die Hunde. Das kann man immer sagen: Wenn eine Firma nicht aus der Schweiz operieren kann, dann gehen Arbeitsplätze verloren; dann sind die Letzten, die betroffen sind, die Arbeitnehmer, die allenfalls etwas verlieren, bis hin zu ihrem Job.

Hier lohnt sich der Widerstand nicht, weil die Anpassung, die wir mit der Aufhebung der Inhaberaktien vornehmen, nicht so bedeutend ist. Es sind nicht mehr so viele Firmen betroffen. Der Anpassungsmodus, den wir beantragen, ist human, er ist machbar. Eine Güterabwägung spricht klar dafür, diese Anpassung vorzunehmen und damit für unsere Unternehmen gute Rahmenbedingungen zu schaffen.

Ihre Kommission hat insbesondere bei Artikel 9 eine Änderung beschlossen, die wir begrüssen. Der Bundesrat hatte ursprünglich beantragt, dass nichtgemeldete Aktien nach einer Dauer von fünf Jahren verfallen. Sie haben zu Recht gesagt, das sei eine Art kalte Enteignung. Die Lösung, die Ihre Kommission jetzt gefunden hat, ist eine Übergangsbestimmung, die bei unverschuldetem Nichtmelden noch eine Entschädigung vorsieht. Damit ist der Hauptgrund, der letztes Mal zur Ablehnung führte beziehungsweise zur Unterstützung des Grandfatherings, eigentlich ausgeräumt, weil wir hier eine Norm schaffen, die auch dem Nichtverschulden gerecht wird und mit welcher Inhaber einer Aktie immer noch zu ihrem Wert kommen. Dieser Kompromiss in Artikel 9 müsste es meiner Meinung nach auch für bisherige Skeptiker möglich machen, der Lösung, die die Mehrheit Ihrer Kommission vorschlägt, zuzustimmen.

Man kann den Antrag der Minderheit Aeschi Thomas annehmen, muss sich dann aber bewusst sein, was man damit für den Wirtschaftsstandort Schweiz produziert: nämlich Unsicherheit. Unsicherheit kann Arbeitsplätze gefährden, und wir wollen ja einen Wirtschaftsstandort, der international wettbewerbsfähig ist und der sich international behaupten kann. In dieser Güterabwägung werden wir uns immer wieder überlegen müssen: Wo übernehmen wir internationales Recht, um mitspielen zu können, und wo suchen wir Sonderregelungen? Hier lohnen sich Sonderregelungen unserer Meinung nach nicht.

Damit bitte ich Sie insgesamt, bei den Übergangsbestimmungen bei allen Artikeln 1 bis 9 der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.