Graber Konrad · Ständerat · 2019-06-12
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2019-06-12
Wortprotokoll
Man kann wie die Minderheit und der Bundesrat in dieser Frage formell argumentieren, oder man kann inhaltlich argumentieren. Meine Beurteilung in dieser Frage ist die folgende: Wer die Motion ablehnt, sagt erstens, es bestehe kein Handlungsbedarf, das Abkommen sei möglichst rasch zu unterzeichnen - Augen zu und durch! Wer die Motion ablehnt, schwächt zweitens den Bundesrat in seiner Verhandlungsposition und lehnt die Beschlüsse des Bundesrates vom letzten Freitag indirekt ab. Wer die Motion ablehnt, wählt drittens das grösstmögliche Risiko für ein Scheitern des Abkommens. Das ist meine Beurteilung bezüglich dieser Motion.
Diese Motion ist in der Kommission nicht aus dem Nichts entstanden. Obwohl die Mitglieder der Kommission auf die Konsultation vom 14. März hin vorgängig schriftlich Fragen eingereicht hatten, konnten die Antworten der anwesenden Bundesräte und des anwesenden Staatssekretärs die Kommission nicht überzeugen. Es war eine Zusatzrunde am 9.[NB]April 2019 erforderlich. Auf diesen Zeitpunkt hin haben wir dann Zusatzberichte erhalten, die teilweise Licht ins Dunkel brachten.
Mir wären folgende Punkte in Ergänzung zur ausführlichen Darstellung des Kommissionspräsidenten wichtig: Ich möchte vom Bundesrat wissen, was er tut, wenn die Situation eskaliert. Welche Massnahme trifft er - ich habe es in der Kommission gesagt - für den "day after" in der Zeit, in der wir uns jetzt befinden? Was hat der Bundesrat in der Kommission gesagt? Der Bundesrat sagte: "Der Bundesrat und jedes Departement bereiten sich auf die verschiedenen Szenarien vor." Punkt, mehr war nicht zu erfahren.
Da muss ich sagen, dass es mich beunruhigt, wenn in diesem zentralen Dossier nicht mehr Führungsbereitschaft und strategisches Denken wahrnehmbar sind - zumindest in der Kommission. Ich will hier nicht in die Details gehen. Aber ich fordere den Bundesrat auf, sich auch mit einem möglichen Scheitern der Verhandlungen auseinanderzusetzen. Nicht, dass ich das wünsche, im Gegenteil. Das gehört aber zu einer guten Verhandlungsführung wie auch das Vorantreiben des Projektes. Nur wer den Verhandlungstisch auch vorbereitet verlassen kann, verhandelt aus einer Position der Stärke.
Eine zweite Frage in der Kommission war mehr politischer Art: Welche Lehren zieht der Bundesrat bezüglich Vorgehen? Wie wäre es möglich gewesen, mindestens drei Bundesratsparteien hinter ein Abkommen zu scharen und nicht bereits im Verhandlungsstadium zusätzliche Fronten zu schaffen? Auch diese Frage blieb in der Kommission offen. Ich stelle sie hier nicht mehr. Ich erwartete auch nicht ein "mea culpa". Aber mir geht es darum, dass ähnliche Fehler im zentralen Dossier der Aussenpolitik nicht wiederholt werden.
Wem es nicht gelingt, im eigenen Land so zu verhandeln, dass eine Einigung möglich werden könnte, der ist vermutlich auch nicht der stärkste Verhandlungspartner gegenüber der grossen EU. Mich hat das Vorgehen des Bundesrates bezüglich der flankierenden Massnahmen massiv geärgert. Ohne Rücksicht auf die Entstehungsgeschichte und vor allem, indem auch auf die Konsultation der parlamentarischen [PAGE 388] Kommissionen verzichtet wurde, hat man das Verhandlungsmandat geändert. Wir haben die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates mit 25 Mitgliedern, jene des Ständerates mit 13 Mitgliedern, das macht zusammen 38. All diese Mitglieder haben ohnehin den Eindruck, dass sie die besten Aussenpolitikerinnen und Aussenpolitiker sind. Dass man hier eine Änderung der flankierenden Massnahmen ankündigt, ohne dass dies in den Aussenpolitischen Kommissionen diskutiert wird, finde ich nicht ein sehr geschicktes Vorgehen.
Ich habe im Anschluss daran den Forderungskatalog, den man an die Gewerkschaften gestellt hat, damit sie an den Verhandlungstisch zurückkommen, auch gelesen. Die Acht-Tage-Regelung war nur eine Randnotiz. Ich habe diesen Forderungskatalog als Diktat aus Brüssel wahrgenommen. Keine Massnahme war darin vorgesehen, um das Erhalten der flankierenden Massnahmen sicherzustellen.
Ich habe mich auch bezüglich der zeitlichen Perspektive geärgert. Wenn die absolut erforderlichen Zusatzverhandlungen nicht zum Erfolg führen, werden wir massiv Zeit verlieren. Hier muss sich auch die EU überlegen, ob sie das Muskelspiel bezüglich Börsenäquivalenz mit zeitlichen Vorgaben und sogar der Setzung von Fristen weitertreiben will. Was wird die Folge sein? Die Situation wird, sage ich einmal, zwei Jahre eskalieren. Dann werden wir zwei Jahre brauchen, um zu deeskalieren. Mit anderen Worten: Eine Legislatur geht verloren, und das institutionelle Abkommen ist immer noch nicht unterzeichnet.
Beide Seiten - nicht nur die Schweiz, auch die EU - müssen sich überlegen, wie sie sich in dieser nicht ganz einfachen Situation verhalten. Deshalb ist auch der Weg der Motion der einzig richtige.
Die Begrenzungs-Initiative, die sogenannte Kündigungs-Initiative, muss möglichst schnell hier behandelt werden. Sie hat das Potenzial, hier wieder eine Kohäsion zu erreichen, was die bilateralen Verträge angeht. Ich registriere es positiv, dass der Bundesrat jetzt mit der Botschaft bereits im August antreten will, dass man auch das Anliegen der Motion, obwohl sie vom Bundesrat abgelehnt wird, ernst nimmt. Ein Nein zu dieser Initiative ist wohl dann die Basis, um national wieder die erforderliche Kohäsion zu erreichen. Deshalb ist der Motionstext auch in dieser Frage richtig. Wenn der Nationalrat eine andere Beurteilung vornehmen würde, kann man das über die Differenzbereinigung bei der Motion - weil ja eine ähnlich lautende Motion auch im Nationalrat vorliegt - vorgenommen werden. Auch der Bundesrat kann dem Zweitrat bei einer Annahme der Motion noch eine Bereinigung des Textes vorschlagen.
Ich komme zum letzten Punkt: Mir ist die Weiterentwicklung der bilateralen Verträge ein sehr wichtiges Anliegen. Es muss unser Ziel sein, dass diese nicht verwässern; dies aber auch nicht zu jedem Preis und in Kenntnis von Detailfragen, die wir in einer Abstimmung auch vertreten können. Wir müssen wissen, worum es geht. Hier gibt es noch Klärungsbedarf; der Kommissionspräsident hat das Wesentliche angesprochen. Wenn es schon ein Vorteil des institutionellen Abkommens sein soll, bei Fragen zu Energie- oder Finanzdienstleistungsabkommen weiterzukommen, sollten wir bezüglich der staatlichen Beihilfen Klarheit schaffen und uns nicht in eine unmögliche Verhandlungsposition bringen. Ich teile die Meinung aufgrund des heute vorliegenden Abkommensentwurfes, wonach sich die staatlichen Beihilfen einzig auf den Bereich des Luftverkehrsabkommens beziehen. Die Bereiche Energieversorgung, Kantonalbank, Gebäudeversicherung und Landwirtschaft sind heute nicht mit einbezogen. Spätestens aber, wenn wir ernsthaft beispielsweise über ein Energieabkommen, ein Finanzdienstleistungsabkommen oder über eine Weiterentwicklung des Freihandelsabkommens diskutieren und damit auch etwas erreichen wollen, werden diese schweizerischen Spezialitäten noch vor jeder Verhandlung geopfert sein. Das bringt uns in eine unmögliche Verhandlungsposition.
Wer das institutionelle Abkommen also als Vorteil anpreist, um eine Weiterentwicklung der bilateralen Verträge vorsehen und um weitere Abkommen abschliessen zu können, der muss auch sehen, dass wir uns damit in eine absolut schlechte Verhandlungsposition bringen. Selbstverständlich ist man dann frei, Ja oder Nein zu sagen. Sie sind dann selbstverständlich frei in der Entscheidung, ob Sie die Kantonalbank oder die Gebäudeversicherung abschaffen wollen. Aber wir sind dann auch in einer schlechten Verhandlungsposition. Wir müssen schauen, dass wir hier dafür sorgen, dass die staatlichen Beihilfen für zukünftige Abkommen, sei dies ein Energie-, ein Finanzdienstleistungs- oder Freihandelsabkommen, nicht zum "deal breaker" werden.
Weshalb die flankierenden Massnahmen auf dem heutigen Niveau gehalten werden müssen, weshalb die Unionsbürgerrichtlinie explizit ausgeschlossen und die bestehenden staatlichen Beihilfen heute und morgen nicht tangiert werden dürfen, das hat der WAK-Präsident im Wesentlichen ausgeführt.
In der Motion ist noch die Forderung einer Anschlussgesetzgebung vorgesehen. Diese wird mit der Motion Lombardi 19.3170 nachher noch konkreter behandelt; diese wird vom Bundesrat denn auch aufgenommen. Allerdings erwähne ich in diesem Zusammenhang, dass wir mit einer Aktennotiz des EDA in der Kommission darüber informiert worden sind, was man andenkt. Es heisst darin: "Man könnte sich überlegen, ob man die Beteiligungsrechte des Parlamentes mit Blick auf einen stärkeren Einbezug des Parlamentes bei der Definition der Schweizer Position im Decision-shaping-Verfahren gemäss institutionellem Rahmenabkommen etwas ausbauen möchte." Man könnte sich überlegen, ob man etwas ausbauen möchte - wenn Sie so in die Verhandlungen starten, werden Sie sicher nichts erreichen, was hier eine Mehrheit findet. Auch bei den Kantonen heisst es, dass man sich überlegen könnte, hier etwas auszubauen und zu konkretisieren. Wir werden zwar nachher noch eine Diskussion zur Motion Lombardi führen, doch ich erwarte hier schon ein etwas zielstrebigeres Vorgehen und auch klare Ergebnisse. Mit einem solchen Vorgehen werden wir nicht erreichen, was auch die Motion Lombardi verlangt.
Der Bundesrat hat im Wesentlichen den Weg der Motion bestätigt. Auch ich ersuche Sie, diesen Weg zu beschreiten und das ebenfalls zu unterstützen. Damit ist eigentlich gesagt, was im Augenblick zu sagen ist.
Ich ersuche Sie, die Motion anzunehmen.