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Gysi Barbara · Nationalrat · 2019-06-11

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-11

Wortprotokoll

Nationalrat Weibel hat seine parlamentarische Initiative am 15. Dezember 2017 eingereicht. Sie verlangt, im überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge flexible Renten zu ermöglichen. Wie eben auch vorhin, hat Nationalrat Weibel seine parlamentarische Initiative mit den sinkenden Renditen und der steigenden Lebenserwartung begründet, die neue Modelle erforderten. Die Flexibilisierung der Renten in beide Richtungen stärke das Kapitaldeckungsverfahren der zweiten Säule und trage zur Erhöhung der Gerechtigkeit bei, argumentierte er. Zudem würde sie die aktuelle Umverteilung von den Jüngeren zu den Älteren stoppen.

Auslöser für die parlamentarische Initiative war ein Bundesgerichtsurteil vom 23. November 2017. Dieses schützt die Vorinstanzen, welche ein Modell, das die laufenden Renten je nach Finanzlage der Kasse erhöhen oder senken kann, nicht akzeptierten. Das Bundesgericht stützt sich auf Artikel 65d BVG, welcher Kürzungen für laufende Renten nur für die Dauer einer Unterdeckung der Kasse und eng begrenzt erlaubt. Das bestrittene Modell sah eine fixe Basisrente mit einem variablen Bonusteil im überobligatorischen Bereich vor. Es sollte nicht nur für Neurentner gelten, sondern auch auf laufende Renten angewandt werden. Der variable Teil sollte von der finanziellen Situation der Pensionskasse abhängen. Ein solches Modell würde mehr Generationengerechtigkeit und finanzielle Nachhaltigkeit erzielen, wurde behauptet. Von guten Ergebnissen würden Werktätige wie auch Rentner profitieren, während in schwierigen Phasen beide Seiten zurückstecken müssten.

Die SGK des Nationalrates hat die parlamentarische Initiative Weibel am 24. Januar dieses Jahres behandelt. Die Kommission hat verschiedene grundsätzliche Fragen, die sich mit der parlamentarischen Initiative Weibel stellen, gestreift. Der Initiant verwies darauf, dass diese dann in der zweiten Phase zu vertiefen seien; jetzt gehe es darum, mit der Gutheissung diesen Ansatz überhaupt zur Prüfung zuzulassen.

Die Kommission teilt die in der Initiative geäusserten Bedenken, wonach es im System der zweiten Säule seit Längerem zu Umverteilungen kommt. Trotzdem lehnt die Kommissionsmehrheit das Anliegen der Initiative ab. Die Kommission ist mehrheitlich der Meinung, dass es für die Versicherten eine grosse Unsicherheit bedeuten würde, wenn im überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge die laufenden Renten je nach Finanzlage der Kasse auch gesenkt werden dürften; sogenannte Wackelrenten hätten grosse sozialpolitische Sprengkraft. Es sei für die Versicherten zentral, dass sie ihre Pension in Kenntnis der entsprechenden Parameter planen könnten, so die Mehrheit. Dies sei letztlich auch eine Frage der Rechtssicherheit. Eine Massnahme, wie sie die Initiative fordere, würde hingegen das Vertrauen der Versicherten in das System untergraben.

Mit einer flexiblen BVG-Rente - auch für bestehende Renten - würde das Rentenversprechen infrage gestellt. "Flexibel" würde dann eben auch "unsicher" bedeuten. Das käme einem Verstoss gegen Treu und Glauben gleich und würde die Bundesverfassung ritzen, wurde geäussert. Es wurde auch von einem Tabubruch gesprochen, wenn es erstmals zur Kürzung von laufenden Renten in der beruflichen Vorsorge käme, deren Renten im überobligatorischen Bereich in den letzten Jahren bereits massiv gesunken seien.

Weiter weist die Mehrheit darauf hin, dass die Sozialpartner derzeit an der nächsten grossen Reform der beruflichen Vorsorge arbeiten. Diesen Arbeiten sei nicht bereits mit einem derart grundsätzlichen Anliegen, wie es die Initiative verlangt, vorzugreifen.

Die Kommissionsminderheit erachtet die Umverteilungen innerhalb des BVG-Systems als unfair. Sie lobte den Initianten für seinen Mut, diese Thematik anzusprechen. Diese massive und intransparente Umverteilung von den Jüngeren zu den Älteren, aber auch zwischen dem überobligatorischen und dem obligatorischen Bereich, widerspreche dem Sinn und Zweck des Systems der zweiten Säule. Der Handlungsbedarf sei klar ausgewiesen, und die Stossrichtung der Initiative stimme, weshalb ihr Folge zu geben sei, argumentierte die Minderheit.

Ihre SGK empfiehlt Ihnen mit 10 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative Weibel keine Folge zu geben.