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preparatory:AB 246751

Tuena Mauro · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-11

Wortprotokoll

Mit Via sicura sind auch verschärfte Bestimmungen zur Abklärung der Fahrtauglichkeit eingeführt worden. Seit 2016 ist in vier Stufen eingeteilt, wer die Fahrtauglichkeit beurteilen kann. Das bedeutet konkret, dass ein normaler Hausarzt diese Aufgabe nicht mehr übernehmen darf. Das mag man begrüssen. Man begründet es oftmals damit, dass ein Hausarzt, der eine Person vielleicht schon vierzig Jahre medizinisch begleitet hat, unter Umständen ein Gefälligkeitsgutachten ausstellen könnte. Doch damit würde sich ein Arzt klar strafbar machen. Ohnehin erreichte die Zahl solcher Straftaten in der Vergangenheit nur einen minimalen Wert.

Die neue Regelung setzt voraus, dass Ärzte, welche diese Dienstleistung anbieten wollen, einen Kurs besuchen müssen. Doch auch für die Gesuchsteller, die einen solchen Test absolvieren müssen, entsteht ein grosser administrativer Aufwand.

Wenn übrigens ein Arzt, der diesen Kurs nicht besucht hat, feststellt, dass ein Patient nicht mehr fahrfähig ist, dann ist er gemäss Artikel 15d des Strassenverkehrsgesetzes vom Amtsgeheimnis entbunden und ist gehalten, dem Strassenverkehrsamt oder der Aufsichtsbehörde der Ärzte Meldung zu machen. Im Klartext heisst das: Plötzlich ist dieser "Normalarzt" befähigt, einen Patienten betreffend Fahrfähigkeit zu beurteilen.

Alle offiziellen Ärztinnen und Ärzte müssten eigentlich hier und jetzt tiefbeleidigt sein, z. B. Frau Doktor Carobbio, Herr Doktor Barrile, Herr Doktor Fridez - alle diese drei Nationalrätinnen und Nationalräte sind kompetente Fachleute. Herr Doktor Fridez z. B. hat gemäss meinen Infos sogar die Zusatzausbildung absolviert. Ich hoffe natürlich, dass er und die anderen Fachleute mit mir einig sind und dieser parlamentarischen Initiative Folge geben.