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Bischof Pirmin · Ständerat · 2019-06-12

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2019-06-12

Wortprotokoll

In einem Punkt muss ich mein Berichterstattervotum vom Anfang der Debatte korrigieren. Ich habe es in der Bibel nachgelesen, und es stimmt: Der Herrgott brauchte tatsächlich streng genommen nur sechs Tage für die Erschaffung der Welt; am siebten Tage hat er geruht. Ich habe natürlich alle sieben Tage gemeint, und die Ruhe gehört eben auch dazu, namentlich bei unserem Geschäft.

Ich möchte nur noch Fragen beantworten, die gestellt worden sind; die Debatte war eigentlich recht erschöpfend.

Zur ersten Frage, jener von Kollege Noser: Sind wir überhaupt zuständig für diese Motion? Es gibt eine einfache und eine komplizierte Antwort. Die einfache ist die: Natürlich sind wir zuständig. Wir sind vom Bundesrat angefragt worden. Kollege Jositsch hat bemängelt, das bedeute eine fehlende Leadership des Bundesrates, eigentlich hätte der Bundesrat selber entscheiden können. Das stimmt. Tatsache ist aber, dass der Bundesrat in einem Verfahren sui generis, wie es Kollege Müller genannt hat, die Kommissionen angefragt hat. Und die Kommission hat sich die Frechheit erlaubt, auch eine Antwort zu geben. Es kann, wie Kollege Hefti gesagt hat, ja nicht sein, dass man, wenn man angefragt wird, nur die Möglichkeit hat, nichts zu sagen. Die Zuständigkeit ist also gegeben. Kollege Hefti hat es richtig gesagt: Selbst wenn die Anfrage nicht gekommen wäre, dürfte das Parlament gemäss Bundesverfassung mittels Motion tätig werden.

Zweite Frage: Warum entschieden wir uns für eine Motion und nicht für einen Brief? Einfache Antwort: Die Kommission hat es sich nicht leicht gemacht, wir haben zwei Sitzungen gebraucht, um abzuwägen. Die Kommissionsmotion ermöglicht, dass der Rat, also jetzt die eine Kammer des Parlamentes, nächste Woche die andere, Stellung nehmen kann in diesem Verfahren. Die heutige Debatte zeigt zumindest, dass das Bedürfnis im Rat, Stellung zu nehmen, offensichtlich vorhanden war. Das Mittel der Motion ist also genau richtig.

Dritte Frage: Ist die Motion nicht hinfällig, wenn der Bundesrat jetzt gehandelt hat? Sie ist nicht hinfällig. Das hat die Kommission auch überlegt. Die Kommission möchte, auch wenn der Bundesrat Ablehnung beantragt, die Meinung des Parlamentes äussern, mindestens in diesem Zeitpunkt, und zwar in Bezug auf Änderungswünsche, auf Präzisierungswünsche. Es ist richtig, das zu diesem Zeitpunkt zu tun. Wenn der Bundesrat uns schon anfragt, ist es richtig, das vorgängig zu tun. Wir sind nämlich Parlamentarier und nicht "Bar-Lamentarier", also Menschen, die am Stammtisch im Nachhinein bemängeln, was nicht in Ordnung ist, und darüber lamentieren. Wir sind Parlamentarier, und diese Rolle nehmen wir heute wahr.

Kollege Noser hat gemeint, in Bezug auf die Unionsbürgerrichtlinie sei es ja so, dass die Schweiz heute schon Teile davon übernommen habe. Stimmt, aber mit dem Rahmenabkommen besteht die Gefahr, dass die Schweiz Teile übernehmen muss, die sie heute nicht übernehmen möchte, und diese Frage ist zumindest zu diskutieren. Ich komme dann bei der Streitbeilegungsfrage noch darauf zurück.

Zur Anschlussgesetzgebung, Kollege Caroni: Nicht wahr, die Unterstellung bzw. Anlehnung an die Anschlussgesetzgebung des Dritten Reiches von 1938 betreffend die damalige Ostmark war ja von Ihnen wohl nicht ernst gemeint als Vergleich mit der hiesigen Gesetzgebung! "Anschlussgesetzgebung" bezieht sich nicht auf "Anschluss an die EU", sondern heisst, wie es Kollege Jositsch auch richtig gesagt hat, eine zeitlich an die EU-Gesetzgebung anschliessende Gesetzgebung, und die wird eben neu relevant, weil wir im Abkommen eine dynamische Rechtsübernahme vorsehen. Und hier - deshalb steht der Begriff der Anschlussgesetzgebung in der Motion - entsteht zwar ein bisher schon bekanntes Verfahren, nämlich die Genehmigung von allfälligen Rechtsübernahmen, die parlamentarisch geregelt ist. Es ist heute schon in der Verfassung geregelt, wie das Parlament und das Volk Stellung nehmen können. Nicht geregelt ist ein Teil dieses Verfahrens, der jetzt neu dazukommt: Das ist eben, Kollege Müller, das "Decision shaping"-Verfahren. Neu hat die Schweiz die Möglichkeit, mit diesem "decision shaping" an der Entstehung von EU-Recht teilzunehmen.

Jetzt stellt sich, übrigens nicht gegenüber der EU, sondern innerhalb unseres Landes, die Frage: Ja, wer macht denn das innerhalb der Schweiz? Die Kommission hat dann eine Auskunft eingeholt, und der Bundesrat hat darauf in seinem Schreiben vom 1. April 2019 geantwortet: "Was die Teilnahme der Schweiz an der Ausarbeitung von EU-Rechtsentwicklungen (sogenanntes 'decision shaping') anbelangt, so kommt diese eigentlich Vertragsverhandlungen gleich. Gemäss den aktuellen Rechtsgrundlagen wäre somit der Bundesrat in Zusammenarbeit mit der Verwaltung für die Positionierung der Schweiz im Rahmen des 'decision shaping' zuständig. Die Beteiligung des Parlamentes würde sich auf die Konsultation der APK in den Fällen beschränken, in denen der Bundesrat ein eigentliches Verhandlungsmandat betreffend eine bedeutende Rechtsentwicklung beschliesst (Art.[NB]152 Abs. 2 ParlG)."

Damit hat es sich, nach Meinung des Bundesrates, mit der parlamentarischen Einflussnahme. Der Bundesrat schreibt dann selber - dies, bevor die Kommission die Motion beschlossen hatte -, dass es denkbar wäre, hier die parlamentarischen Rechte auszubauen, beispielsweise mit einer Verbesserung der Information oder mit systematischeren Konsultationen, und dass da vielleicht eine Anpassung des Parlamentsgesetzes nötig wäre. Der Bundesrat sagt selber, dass es denkbar sei, dass vielleicht die Rolle der Kantone doch etwas mehr betont werden müsse, dass das konkretisiert werden müsste, zum Beispiel im Rahmen einer spezifischen Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen, ähnlich wie wir es aus dem Fall Schengen kennen. Genau das will die Kommission mit dem Lemma "Anschlussgesetzgebung": bestehendes Verfahren sicherstellen und für "decision shaping" innerstaatlich eine neue Gesetzgebung schaffen, die das sicherstellt.

Schliesslich zur Rolle des EuGH: Ist das, was im Rahmenabkommen steht, nicht ohnehin klar? Herr Philipp Müller hat es auf die kürzeste Formel gebracht. Er hat gesagt: "Es ist klar, auch wenn es unklar ist." Genau so verhält es sich natürlich. Wir haben - das hat die Kommission auch lange erwogen - die Situation, dass ein Streitbeilegungsmechanismus installiert wird. Der ist ja an sich unbestritten. In diesem Streitbeilegungsmechanismus muss der EuGH in einer Art Vorabentscheidungsverfahren befragt werden, nicht juristisch, aber im Effekt, und zwar zu Fragen zu EU-Recht. Jetzt hat das zur Folge, dass in diesen Fällen das Schiedsgericht dann an die entsprechenden Äusserungen des EuGH gebunden ist.

Natürlich kann die Schweiz immer noch die entsprechende Anschlussgesetzgebung nicht machen. Aber im Unterschied zu heute ist das dann vertragswidrig und führt zu Recht - zu Recht! - zu Ausgleichsmassnahmen. Heute kommen Differenzen - Herr Bundesrat Cassis hat in der Kommission gesagt, es gebe im Moment deren siebzehn zwischen beiden Parteien - in den sogenannten Gemischten Ausschuss. Es wird die Differenz festgestellt, und es gibt kein Verfahren, das vor einen europäischen Gerichtshof ginge. Der Fall der Acht-Tage-Regel ist als Beispiel angeführt worden. Dieser hat zu keinen Retorsionsmassnahmen geführt. Heute wären solche Massnahmen auch möglich, aber rechtswidrig. Neu wären verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen rechtmässig. Hier eine Klärung zu verlangen ist das Ziel der [PAGE 397] Kommissionsmotion, und ich sage, was ich ganz am Anfang gesagt habe: Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat sehr wohl in zwei Sitzungen abgewogen, was letztlich im Interesse der Wirtschaft und der Arbeitsplätze in diesem Lande ist. Sie ist der Meinung, dass es nicht im Interesse von Wirtschaft und Arbeitsplätzen ist, ein Nein vor dem Volk zu einem Rahmenabkommen zu provozieren oder auch nur zu ermöglichen. Deshalb sind die Klärungen nötig.

Der Antrag Ihrer Kommission ist mit 10 zu 1 Stimmen sehr deutlich ausgefallen. Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen.