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Walti Beat · Nationalrat · 2019-06-12

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-12

Wortprotokoll

Ich verzichte auf eine umfangreiche Einordnung der Vorlage und ihrer Wichtigkeit für den Wirtschaftsstandort. Es wurde bereits mehrfach ausgeführt, dass wir es uns nicht leisten können, auf jeden Fall nicht leisten sollten, bewusst mit einer nichtkonformen Regulierung in diesem Bereich unterwegs zu sein. Die Bedeutung ist nicht für uns im Politbetrieb gross, sondern für unsere Wirtschaft, für die Unternehmen, die in diesem Land wirtschaften und Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. Insgesamt ist das eben volkswirtschaftlich sehr wichtig.

Die FDP-Liberalen selber haben in der letzten Beratungsrunde das Grandfathering-Konzept präsentiert und auch verfochten. Wir sind aus Überzeugung dahintergestanden, weil wir fanden, diese Lösung sei in der Sache gut. Nach der Diskussion im Ständerat und noch einmal mit den Experten und der Verwaltung stellen wir aber auch fest, dass das Konzept eben unter den gegebenen Zielsetzungen nicht haltbar ist. Es ist unserer Meinung nach auch der falsche Ort, um hier das Pulver zu verschiessen und den strammen Max zu markieren: Es ist hier nicht der richtige Ort, um die Widerstandsfähigkeit und den Widerstandswillen des schweizerischen Politbetriebs gegenüber internationalen Regulierungsbestrebungen unter Beweis zu stellen. Ich kann Ihnen aus der praktischen Erfahrung eines Anwalts sagen, dass die Inhaberaktien heute und in Zukunft ihre Bedeutung verloren haben und eigentlich in der Wirtschaftswelt praktisch keine Rolle mehr spielen.

Die andere Frage, wie wir den Bestand an Inhaberaktien, der schon da ist und der umfangreich ist, regulieren, müssen wir eben beantworten, und das machen wir mit dem vorliegenden Konzept, das der Ständerat aufgegleist hat und das die FDP-Liberalen zu unterstützen bereit sind. Es geht im Grundsatz darum, das Konzept des Bundesrates aufzunehmen, das vorsieht, dass Inhaberaktien in Namenaktien umgewandelt werden, sofern sie nicht als Bucheffekten ausgestaltet oder von kotierten Gesellschaften ausgegeben werden.

Es gibt allerdings einen sehr bedeutungsvollen Unterschied zum ursprünglichen bundesrätlichen Konzept, der uns die Zustimmung erleichtert: Das ist der Umstand, dass Inhaberaktionäre entschädigt werden, die die gesetzten Fristen zur Registrierung in Zusammenhang mit der Umwandlung ohne eigenes Verschulden verpassen. Das ist eine sehr wichtige Modifikation. Es sind in der Praxis viele Fälle denkbar, in denen solche Fristen unverschuldet verpasst werden. In diesen Fällen qua Gesetz eine faktische Enteignung der Aktionärinnen und Aktionäre vorzusehen ist unverhältnismässig und auch für die Erreichung der gesetzten Ziele nicht notwendig.

Der Ständerat schafft hier mit seinem Konzept - und das ist jetzt auch im Konzept der Mehrheit angelegt - Abhilfe. Dank dieser Abhilfe können wir uns mit dem nun vorliegenden Mehrheitsantrag arrangieren. Die FDP-Liberale Fraktion wird in dieser Frage entsprechend den Antrag der Minderheit Aeschi Thomas wie auch die damit zusammenhängenden Anträge betreffend die Übergangsbestimmungen zu den Änderungen des Obligationenrechts ablehnen.

Bei dieser Gelegenheit kann ich Ihnen auch noch mitteilen, dass wir auch die übrigen Minderheitsanträge, insbesondere diejenigen zu den Bestimmungen des Steueramtshilfegesetzes, ablehnen und jeweils die Mehrheit unterstützen werden.