Jutzet Erwin · Nationalrat · 2002-09-17
Jutzet Erwin · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-17
Wortprotokoll
Es geht hier um die Frage, wer für die Amtshilfe, für die Auslieferungen zuständig sein soll, ob dies das Bundesstrafgericht oder das Bundesverwaltungsgericht sein soll. Herr Baumann und mit ihm einige Autoren der "Neuen Zürcher Zeitung" sind der Meinung, dass das Bundesstrafgericht besser geeignet wäre. In der Doktrin ist das umstritten. Es ist zu sagen, dass zurzeit und in den letzten 30 Jahren im Bundesgericht in Lausanne die Verwaltungsrechtliche Abteilung für die Auslieferungen und für die Rechtshilfe zuständig war und dass wir damit eigentlich gut gefahren sind. Aber meines Erachtens kann man sich darüber in guten Treuen streiten.
Allerdings bin ich, Herr Baumann, über Ihre Energie, mit der Sie diesen Gedanken verfolgen, ein wenig erstaunt. Ich frage mich schon, was eigentlich dahinter steckt. Mir geht es um ein rasches Verfahren und nicht um immer mehr Beschwerden und immer mehr Instanzen gegen jegliche kleinste Rechtshilfen. Es wird uns vom Ausland vorgeworfen, dass wir grundsätzlich ein gutes Gesetz haben, dass es aber viel zu lange dauert, weil man gegen jeden Entscheid wieder nach Lausanne gehen kann. Ich will keine doppelte Instanz, ich will keine "Berlusconisierung" dieser Verfahren. Herr Baumann, das Problem ist auf dem Tisch. Es wurde Ihnen auch von der Verwaltung eine Art Brücke gebaut, indem gesagt wurde, die Expertenkommission für die Vereinheitlichung der Strafprozessordnung würde sich dieser Frage annehmen.
Ich würde deshalb meinen, dass es Ihnen gut anstehen würde, wenn Sie diesen Minderheitsantrag zurückziehen könnten, sonst würde ich ihn zur Ablehnung empfehlen.