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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2019-06-13

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2019-06-13

Wortprotokoll

Vorab dies zur Klarstellung: Die Grünen - auch die Grünen, und die Grünen vielleicht mehr als jede andere Partei hier - sind dafür, den materiellen Parallelismus einzuführen. Wir sind so stark dafür, dass wir finden, diese wichtige Änderung, diese wichtige Klarstellung brauche es auch in der Verfassung.

Wir haben zu Recht in der Verfassung festgehalten, dass der Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen oder der Beitritt zu internationalen Organisationen die Interessen der Schweizer Bevölkerung so stark betreffen können, dass wir mit einer Regelung klären müssen, wie die Schweizer Stimmberechtigten, sei es mit obligatorischem oder mit fakultativem Referendum, mitentscheiden können. Wenn das für den Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen in der Verfassung so klar festgehalten ist, meine ich, meinen die Grünen, meint auch der Bundesrat, dann müsste das auch für die Kündigung ebenso klar in der Verfassung festgehalten sein. Es kommt hinzu, dass der Bundesrat sich ja bisher auf die Position gestellt hat, dass ihm aufgrund von Artikel 184 Absatz[NB]1 der Bundesverfassung eben die Kompetenz für die Kündigung zukommt. Es ist also in unserem Interesse, und es ist im Interesse der direkten Demokratie, unser anderes Rechtsverständnis auch in der Verfassung festzuhalten.

Nun kann man sagen - das ist die Argumentation der Mehrheit Ihrer Kommission, und es ist die Argumentation des Ständerates -, das ergebe sich ja gewissermassen von selbst. Derjenige, der die Kompetenz hat, einen Vertrag abzuschliessen, ist der Gleiche, der auch die Kompetenz hat, diesen Vertrag wieder zu kündigen.

Dagegen, meine ich, gibt es zwei Hauptargumente:

Das erste Argument ist, dass man sich darauf bezieht und sagt, es sei ja in der Verfassung nicht vom Abschluss von Verträgen, sondern nur von Verträgen die Rede. Da meine ich: Okay, das kann ich sogar zugeben. Wenn man nur von Verträgen spricht, dann könnte man sagen: Okay, das meint sowohl den Abschluss als auch die Kündigung. Aber auch hier meine ich, es sollte doch so sein, wenn es um Volksrechte geht - um Volksrechte! -, dass jemand ohne juristisches Studium und ohne Studium irgendwelcher Verhandlungsunterlagen in diesem Parlament einfach unsere Verfassung nehmen und dort sehen kann, welche Rechte sie, welche Rechte er, welche Rechte die Stimmberechtigten in diesem Land haben.

Das zweite Argument aber finde ich dann doch noch etwas problematischer. Beim obligatorischen Referendum in Artikel 140 Absatz 1 Buchstabe b geht es ja nicht einfach nur um Verträge, sondern dort heisst es ganz konkret: Der Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder supranationale Gemeinschaften - der Beitritt! - unterliegt dem obligatorischen Referendum. Wie die Mehrheit der Kommission, wie die Mehrheit des Ständerates - entgegen der Einsicht von Bundesrat und Grünen - dazu kommen können, dass mit Beitritt auch Austritt gemeint sei, das erschliesst sich mir dann definitiv nicht mehr.

Wir haben keine inhaltliche Differenz, wir sind alle für die gleiche Regelung. Auch wenn der Antrag meiner Minderheit und des Bundesrates abgelehnt wird, ist die Gesetzeslage materiell die gleiche.

Die Frage, die sich hier stellt, und damit schliesse ich, lautet: Wollen Sie zwar in diesem Land darüber abstimmen, ob man Kuhhörner mit einer Subvention belohnt oder nicht, aber nicht darüber, dass man eine wichtige, eine wesentliche, eine zentrale Erweiterung der Volksrechte in unserer Verfassung auch klar festhält? Ich hoffe, dass wenigstens von derjenigen Seite, auf der man sich immer als die grössten Vertreter der Volksrechte darstellt, sich noch ein paar von der olivgrünen zur mittelgrünen Position bewegen können.