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Müller Damian · Ständerat · 2019-06-13

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-13

Wortprotokoll

Ich spreche im Namen der Subkommission EDA/VBS zu folgenden vier Punkten: zur Umsetzung der Cyberdefence im VBS, zur Katastrophenhilfe durch die Armee im Ausland, zu Brexit und "Mind the gap" und natürlich auch zu den Ferien- und Zeitguthaben.

Ich beginne mit der Umsetzung der Cyberabwehr: Wir alle wissen, dass Hackerangriffe und Cyberattacken sehr ernstzunehmende Anliegen sind. Deshalb sind die Massnahmen des Bundes bezüglich der Abwehr solcher Netzangriffe von ausserordentlicher Bedeutung. Nach den Gesprächen mit der zuständigen Departementsvorsteherin können wir mit Genugtuung feststellen, dass sich der Bund der Dringlichkeit durchaus bewusst und auf dem richtigen Weg ist. Erfreulich ist insbesondere, dass die Departementschefin selber einen starken Fokus auf das Thema legt und somit klaren Führungswillen zeigt. Dass dies nötig ist, haben insbesondere der Cyberangriff auf die Ruag vor drei Jahren und der mutmassliche Abfluss von Daten gezeigt. Damals hat der Bund unverzüglich reagiert und einen Aktionsplan Cyberdefence angeordnet, der den Schutz der eigenen Infrastrukturen verstärken soll. Dieser Aktionsplan funktioniert; das zeigte sich, als vor zwei Jahren ein Teil der Informatikinfrastruktur der Armee angegriffen wurde. Dabei sei laut der VBS-Chefin auch klargeworden, dass noch vieles zu tun sei.

Das Thema Cybersicherheit ist eine sehr dynamische Angelegenheit mit rasanten Entwicklungen, was eine stete und konsequente Koordination mit den anderen Departementen erfordert. Diese Koordination garantiert das Generalsekretariat VBS, das alle drei Monate die zuständigen Ämter zu einer Sitzung empfängt. Sehr zur Zufriedenheit unserer Kommission hat Bundesrätin Amherd klargemacht, dass sich auch das VBS selber in der Pflicht sieht und deshalb die Rollen und Aufgaben überprüft hat.

In der Konsequenz konnten so departementsinterne Stellen verschoben und die nötigen Kapazitäten im Generalsekretariat geschaffen werden. Seit Anfang dieses Jahres wird schliesslich das Projekt Cyberdefence-Campus umgesetzt, das in Zusammenarbeit mit Hochschulen, Industrie und Betreibern vier Ziele verfolgt:

1.[NB]die Schaffung einer sogenannten Antizipationsplattform, um technologische Veränderungen frühzeitig zu erkennen;

2.[NB]den Aufbau eines technologischen Kompetenznetzwerks;

3.[NB]die Erhöhung der Interoperabilität unter den Partnern;

4.[NB]das Management der nötigen Talente.

Zur Umsetzung werden an den Eidgenössischen Technischen Hochschulen in Zürich und Lausanne zwei weitere Labors etabliert.

Positiv zu erwähnen ist schliesslich, dass der Cyberausschuss des Bundesrates seine Arbeit aufgenommen hat. Den Lead in diesem Ausschuss hat das Finanzdepartement. Zum Ausschuss gehören neben dem EFD, dem VBS und dem EJPD auch die Kantone, mit der Person des Präsidenten der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren. Der Ausschuss hat beschlossen, sein Funktionieren in eineinhalb Jahren einer Evaluation zu unterziehen.

Zum zweiten Punkt, der Katastrophenhilfe durch unsere Armee im Ausland: Hinsichtlich dieser Thematik stehen zwei Fragen im Vordergrund, nämlich einerseits die Frage nach der Sicherheit und andererseits die Frage nach der Bewaffnung. Die Antworten, die wir von der Chefin des VBS erhalten haben, sind durchaus zufriedenstellend. So beurteilt sie die Zusammenarbeit mit dem EDA, also die Teilung der Aufgaben in zivile und militärische Friedensförderung, als sehr gut. Bekanntlich kann die Schweiz nur bewaffnete Armeeangehörige ins Ausland schicken, wenn ein Mandat der Uno vorliegt. Dies ist derzeit nur für Kosovo der Fall. Wie bei allen Auslandeinsätzen ist die Schweizer Delegation in grössere Verbände eingebunden, und dennoch, hiess es, sei man sich eines gewissen Restrisikos bewusst. Wenn etwas passieren sollte, würden unsere Leute unverzüglich evakuiert.

Gestatten Sie mir, zum dritten Punkt zu kommen und damit vom VBS ins EDA zu wechseln. Ein zentrales Thema, mit dem sich unsere Aussenpolitik in den letzten Monaten zu beschäftigen hatte, war die Frage: Wie weiter mit dem Vereinigten Königreich? Oder anders gesagt: Wie weiter nach dem Brexit? Grossbritannien gehört schliesslich zu unseren wichtigsten Handelspartnern. Es belegt bezüglich unserer Exporte Platz 6 und Platz 8, was die Importe angeht. Um handelsmässig einen geordneten Übergang zu gewährleisten, also um einen sogenannten Gap zu vermeiden, ist das EDA schon frühzeitig aktiv geworden, sodass man heute sagen kann: "We minded the gap."

Mit insgesamt fünf Abkommen, die alle 2018 verhandelt wurden und heute unterzeichnet sind, sollte ein geordneter Übergang garantiert sein. Namentlich sind dies ein Handelsabkommen, ein Migrationsabkommen, ein Strassenverkehrsabkommen, ein Luftverkehrsabkommen und ein Versicherungsabkommen. Das alles schafft Klarheit im Fall, dass es zu einem geordneten Brexit kommt - Klarheit, die nicht nur für unsere Wirtschaft wichtig ist, sondern für unsere gesamte Bevölkerung. Für ein No-Deal-Szenario genehmigte der Bundesrat noch im letzten April ein Auffangabkommen bezüglich Zugang zum Arbeitsmarkt. [PAGE 404]

Wir können hier also mit grosser Zufriedenheit feststellen: In Sachen Brexit, wie auch immer er aussieht und wann auch immer er Tatsache wird, ist die Schweiz gerüstet. Sie kann dank der tatkräftigen Führung unseres Aussenministers der Zukunft zumindest in dieser Hinsicht gelassen entgegenblicken.

Ich komme schliesslich zum letzten meiner vier Punkte, zur Frage der Ferien- und Zeitguthaben, die bekanntlich sowohl das VBS wie auch das EDA betreffen, allerdings in unterschiedlichem Ausmass. Wegen des Gebots der Vertraulichkeit verzichte ich auf die Nennung genauer Zahlen. Ich kann aber immerhin so viel sagen, auch, weil die Medien bekanntlich ausführlich berichtet haben: Die Ferienguthaben im VBS sind deutlich kleiner als jene im EDA. Das liegt unter anderem daran, dass insbesondere die Missionschefs kleinerer Vertretungen nur wenige Möglichkeiten haben, sich vertreten zu lassen, und sich ihre Ferienguthaben so anhäufen.

Sowohl die Vorsteherin des VBS wie auch der Vorsteher des EDA haben gehandelt, bevor unsere Kommission das Thema auf die Traktandenliste gesetzt hat. Beide haben Massnahmen angeordnet, die jetzt in Umsetzung sind. Vor allem haben beide Departementschefs die Zügel in die Hand genommen. Sie haben die Direktverantwortlichen angewiesen, konkrete Abbaupläne an die Hand zu nehmen. Beim EDA, wo die Ferienguthaben wie erwähnt deutlich höher liegen als beim VBS, muss das Abbauplan-Szenario zwingender Bestandteil des "Management by Objectives"-Prozesses, also der Führung durch Zielvereinbarungen, sein. Bis Ende 2020 sollen die Feriensaldi der Topkader bis auf höchstens 30 Tage abgebaut werden.

Auch bezüglich der Verbuchung von Arbeitszeit während ferienbedingter Heimaturlaube hat der Departementschef des EDA seine Diplomaten per Brief angehalten, möglichst wirtschaftlich zu sein. Das sei, so Bundesrat Cassis, schon verstanden worden. Ob es auch wirke, könne er abschliessend aber erst in zwei Jahren sagen. Offensichtlich scheint da noch ein bisschen das Prinzip Hoffnung mitzuschwingen; aber bekanntlich stirbt die Hoffnung ja zuletzt.