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Marti Samira · Nationalrat · 2019-06-13

Marti Samira · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-13

Wortprotokoll

Mit dieser Kommissionsinitiative will die SPK-SR die Zuständigkeit für die Kündigung von Staatsverträgen regeln und dabei den Grundsatz festschreiben, dass dasjenige Bundesorgan, welches den Staatsvertrag abgeschlossen hat, auch für die Kündigung und für allfällige Änderungen des Staatsvertrags zuständig sein muss. Die gesetzlichen Grundlagen zu haben, um diese Frage unabhängig von einem konkreten Fall generell zu regeln, ist aus Sicht der SP-Fraktion begrüssenswert.

Nachdem der Bundesrat für sich beansprucht, er sei alleine für die Kündigung von allen Staatsverträgen zuständig, orientieren sich die Staatspolitischen Kommissionen und der Ständerat am Grundsatz des Parallelismus. Die SP-Fraktion unterstützt dies und unterstützt somit auch das Eintreten auf die Vorlage 1. Eigentlich schreibt der vorliegende Gesetzentwurf fest, was eigentlich der gesunde Menschenverstand impliziert: Wer für den Abschluss eines Vertrages verantwortlich ist, ist dies auch bei der Kündigung des entsprechenden Vertrages.

Die SP-Fraktion wird indes nicht auf die Vorlage 2 eintreten, denn wir sind der Meinung, dass es keine Verfassungsänderung braucht, wie dies der Bundesrat vertritt. Bereits heute ist der Bundesrat nämlich nicht alleine für den Abschluss von Staatsverträgen verantwortlich, und dasselbe soll für die entsprechenden Kündigungen, unabhängig von Artikel 184 Absatz 1 der Bundesverfassung, gelten. Der Bundesrat bezieht sich in seinen Überlegungen auf ein Gewohnheitsrecht, das jedoch nicht mit einer bestehenden ständigen Praxis unterlegt werden konnte.

Die SP-Fraktion wird deshalb auf die Vorlage 1 eintreten, allerdings bei der Vorlage 2 auf Eintreten verzichten.