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Eder Joachim · Ständerat · 2019-06-13

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-13

Wortprotokoll

Ich äussere mich namens der Kommission zu den drei Bereichen ETH, Kriegsmaterialexporte und Cyberrisiken, bezogen auf den Finanzplatz unseres Landes.

Zum ETH-Bereich: Er umfasst neben der ETH Zürich und der EPF Lausanne auch die Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa), das Paul-Scherrer-Institut, die Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft und die Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz (Eawag).

Grundsätzlich ist der ETH-Bereich gut auf Kurs. Er verzeichnet weiterhin ein starkes Wachstum bei der Anzahl der Studierenden und Doktorierenden sowie grosse Erfolge seiner Forschenden. Der Bericht des Bundesrates über die Erreichung der strategischen Ziele für den ETH-Bereich im Geschäftsjahr 2018 hält fest, dass neun Ziele erreicht und einzig das personal- und vorsorgepolitische Ziel nur teilweise erreicht wurde. Dieses Ziel 10 betrifft die Arbeitsbedingungen, die Chancengleichheit und den wissenschaftlichen Nachwuchs und verlangt: "Der ETH-Bereich ist ein attraktiver und verantwortungsbewusster Arbeitgeber."

In diesem Zusammenhang ist ein Wort zum Thema Frauenanteil nötig. Dieser blieb bezüglich des Gesamtpersonals zwar konstant, ist aber noch nicht auf dem gewünschten Level. In den Schulleitungen der beiden ETH und in den Direktionen der Forschungsanstalten sind die Frauen klar untervertreten. Neben der Direktorin der Eawag und der Rektorin der ETH Zürich gehören zwei weitere Frauen den Direktionen der Eawag und der Empa sowie eine der Schulleitung der EPFL an. Unter den 41 Personen auf der höchsten Führungsstufe der sechs Institutionen finden sich damit also lediglich 7 Frauen. Sie können sich vorstellen, dass dies bei uns ein Thema war, für das wir die Verantwortlichen einmal mehr zu sensibilisieren versuchten.

Noch ein Wort zu den Erträgen, zu denen wir die Zahlen der letzten zehn Jahre, also den Zeitraum zwischen 2008 und 2018, verglichen haben: Hauptquellen sind Innosuisse, ehemals Kommission für Technologie und Innovation, der Schweizerische Nationalfonds, Drittmittel sowie die Trägerfinanzierung. Letztere wuchs in diesem Zeitraum um 30 Prozent, die Drittmittel wuchsen um 50 Prozent und die Erträge von Innosuisse und Nationalfonds sogar um mehr als 100 Prozent. Diese stark wachsenden Erträge sind nötig, um den Anforderungen gerecht werden zu können.

Bezüglich Personal sind die Mängel in der Führung erkannt, und sie wurden angegangen. Der Wandel ist notwendig, aber ein längerfristiger Prozess. Sowohl der ETH-Ratspräsident als auch der Direktor der ETH Zürich wollen auch hier höchste Standards erreichen.

Damit komme ich abschliessend noch zum sogenannten Mobbingfall an der ETH Zürich, für den wir an der institutionalisierten Jahressitzung der beiden Subkommissionen vom 30. April 2019 recht viel Zeit investierten. Wie Ihnen bekannt ist, beschäftigt sich unsere Subkommission bereits seit 2017 intensiv mit dieser Angelegenheit. Der ETH-Rat sagte klar und unmissverständlich, dass Mobbing, sexuelle Belästigung und wissenschaftliches Fehlverhalten nicht toleriert würden.

Zum Mobbingfall läuft das Verfahren. Die Anhörungen wurden durchgeführt, und der ETH-Rat entscheidet darüber an einer seiner nächsten Sitzungen. Gegen den Entscheid des ETH-Rates steht der Rechtsweg offen, also die Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Zu den in der Öffentlichkeit geäusserten Vorwürfen von Frau Professorin Keller wurde eine unabhängige Untersuchung eingeleitet, und die Eidgenössische Finanzkontrolle führt dazu ebenfalls Abklärungen durch.

Die beiden Subkommissionen hielten ohne anderweitige Meinungsäusserung fest, dass es aus Sicht der parlamentarischen Oberaufsicht diesbezüglich keinen Handlungsbedarf gebe. Die Plenarkommission schloss sich dieser Beurteilung an. Die direkte Beaufsichtigung des ETH-Bereichs obliegt dem ETH-Rat, die Oberaufsicht dem Bundesrat. Der zuständige Bundesrat Parmelin ist sich der Situation ebenfalls bewusst. Bezüglich der parlamentarischen Oberaufsicht haben unsere Ausführungen in Kapitel 3.5.7 des GPK-Jahresberichtes 2018, ich verweise auf die Seiten 2775 und 2776, nach wie vor Gültigkeit.

Ich komme damit zum zweiten Thema, Kriegsmaterialexporte: Dieses Thema löst jedes Jahr - das haben wir ja hier im Plenum im Zusammenhang mit den entsprechenden politischen Vorstössen auch schon erlebt - Diskussionen aus. Im Jahr 2018 exportierten Schweizer Unternehmen gestützt auf Bewilligungen des Seco Kriegsmaterial im Wert von 509,9 Millionen Franken in 64 Länder. Das entspricht im Vergleich zum Vorjahr einer Zunahme um 14 Prozent und einem Anteil von 0,17 Prozent an der gesamten Warenausfuhr der Schweizer Wirtschaft.

Wir konnten in einem als geheim klassifizierten Dokument in sämtliche Ausfuhren detailliert Einsicht nehmen. Grössere Geschäfte in der Berichtsperiode waren die Ausfuhr von gepanzerten Radfahrzeugen nach Dänemark, 59 Millionen Franken, die Lieferung von gepanzerten Radfahrzeugen nach Rumänien, 22,5 Millionen, sowie Exporte der Schweizer Armee im Zusammenhang mit der Liquidation von Panzern in Deutschland, 9 Millionen, und Sidewinder-Raketen in den Vereinigten Staaten von Amerika, 8 Millionen. Aufgeteilt nach Kontinenten machten die Exporte nach Europa 75,6 Prozent aller Ausfuhren aus, nach Amerika 12,5 Prozent, nach Asien 11,6 Prozent, nach Afrika 0,2 Prozent und nach Australien 0,1 Prozent.

Die fünf Hauptabnehmerländer waren Deutschland, wohin Lieferungen im Wert von 118 Millionen Franken erfolgten, gefolgt von Dänemark mit 73,5 Millionen Franken, den USA mit 51,9 Millionen Franken, Rumänien mit 22,5 Millionen Franken und Italien mit 19,6 Millionen Franken. Ich habe dies bewusst ein bisschen ausführlich dargestellt, weil das ja in unserem Rat immer ein Thema ist und weil man manchmal das Gefühl hat, die Schweiz exportiere Waffen in Schurkenstaaten. Sie haben dank der Nennung der Länder gemerkt, dass das keineswegs der Fall ist.

Wichtig ist auch noch, dass die Schweiz im sogenannten Transparenzbarometer der grössten Kleinwaffen exportierenden Länder im Berichtsjahr 2018 bezüglich Transparenz an [PAGE 405] erster Stelle steht, und zwar vor den Niederlanden, dem Vereinigten Königreich, Italien, Serbien und Deutschland. Bundesrat Parmelin bestätigte uns zudem, dass die Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle vom Seco alle angenommen wurden.

Wir nahmen uns abschliessend des Instruments der Post Shipment Verification an - das sind Kriegsmaterial-Ausfuhrkontrollen im Ausland. Anhand von Beispielen wurde dargelegt, dass dieses Instrument sehr gut funktioniere, was die Eidgenössische Finanzkontrolle in einem Bericht bestätigte. In einzelnen Fällen wurden, gestützt auf solche Verifikationen, auch Massnahmen getroffen, etwa in Südafrika oder in Libanon. Das sind auch jene zwei Länder, in denen bei den 2018 durchgeführten Post Shipment Verifications nicht alles gelieferte Material auffindbar war. Im Gegensatz dazu konnten die Schweizer Beamten in Pakistan, Litauen, Kasachstan, Katar und Indonesien sämtliches Material überprüfen.

Thematisiert wurde weiter der Fund einer Schweizer Handgranate sowie der angebliche Einsatz von Schweizer Sturmgewehren in Jemen. Die Subkommission besprach Umgehungsmöglichkeiten, vor allem durch die im Ausland ansässigen Tochterfirmen der Ruag. Der Bundesrat versicherte uns, dass die strategischen Ziele klare Vorgaben enthalten, wonach sich auch Tochterfirmen an die Grundlagen zu halten haben, wie sie in der Schweiz gelten.

Alle vier Jahre nimmt sich unsere Kommission auch der Schweizerischen Exportrisikoversicherung (Serv) an. Die Serv weist eine erfreuliche Erfolgsbilanz, eine grosse Kundenzufriedenheit, ein gutes Marktergebnis sowie ein positives Ergebnis aus der Prüfung der Eidgenössischen Finanzkontrolle von 2016 aus. Zudem erhielt sie zwischen 2015 und 2018 vier internationale Auszeichnungen.

Es gab schwierige Finanzierungen kleiner Exportgeschäfte. Die Banken suchen den Risiko- und Kostentransfer zur Exportrisikoversicherung, behalten aber ihrerseits die Margen. Zudem besteht eine finanzielle Abhängigkeit von grossen Geschäften. 80 Prozent der Prämieneinnahmen stammen von fünf Grossexporteuren. Die strategischen Stossrichtungen gehen dahin, dass man weiter standardisieren und automatisieren will. Die weggebrochenen Kapitalerträge sind ebenfalls ein wichtiges Thema.

Wir orteten bei der Serv keinen Handlungsbedarf. Wir sind überzeugt, dass sie autonom und gut handelt, aussenpolitische Grundsätze respektiert, gegenüber dem Seco transparent ist und auch ein gutes Verhältnis zu den NGO hat.

Damit komme ich zum dritten und letzten Punkt, zu den Cyberrisiken. Nachdem Kollege Damian Müller bereits einige wichtige Ausführungen zum Thema Cyberdefence gemacht hat und betont hat, was im Zuständigkeitsbereich des VBS alles angegangen wurde und gegenwärtig läuft, konzentriere ich mich namens unserer Kommission auf die Cyberrisiken, vor allem auf allfällige operationelle Risiken für den Finanzplatz Schweiz. Diese waren im Gespräch mit den Finma-Verantwortlichen ein Schwerpunkt. Nebst dem Dauerbrenner Geldwäschereirisiko sind neu auch die Cyberrisiken sehr ernst zu nehmen, da der Finanzplatz Schweiz offenbar - das liessen wir uns sagen - ein attraktives Ziel für Angriffe ist. Die Finma-Verantwortlichen stellten fest, dass sich die Banken dieser Gefahr bewusst sind und dass ihre Angestellten ein sehr hohes Sensibilisierungsniveau aufweisen.

Beim Bund geschehe die Umsetzung allerdings zu langsam, denn der Föderalismus interessiere die potenziellen Angreifer nicht: Mit dieser Einschätzung konfrontierten wir Bundespräsident Maurer, der ja auch Finanzminister ist und im Bundesrat den Lead in der gesamten Cyberthematik hat. Er widersprach bezüglich Tempo - ich drücke das jetzt mal vorsichtig aus - nicht allzu stark, zeigte aber auf, dass beim Bund in den letzten Monaten doch einiges in die Wege geleitet worden ist, was ich namens der GPK bestätigen kann. Das war dann für unsere Kommission das Entscheidende.

Die Zuständigkeiten sind klar geregelt. Der Cyberausschuss aus den drei Departementen EFD, EJPD und VBS ist konstituiert. Es scheint auch, dass das interdepartementale Kompetenzgerangel erledigt ist, was ich als erfreulich bezeichne. Beim Bund hat das EFD den Hauptlead und die Verantwortung für die Koordination, das VBS für die Cyberdefence und das EJPD für die Cyberkriminalität. Zudem ist man daran, das vom Parlament geforderte Kompetenzzentrum für Cybersicherheit aufzubauen. Ich gehe davon aus, dass in den nächsten Tagen auch der Name des oder der Delegierten für Cyberfragen bekanntgegeben wird. Positiv ist aus Sicht der GPK zudem, dass man mit den Kantonen, der Wirtschaft, der Wissenschaft und den Trägern kritischer Infrastrukturen eng und intensiv zusammenarbeitet. Das ist für den Erfolg im Cyberbereich unabdingbar.

Zurück zum Finanzplatz Schweiz und zur möglichen operationellen Cybergefahr: Das grösste Risiko liegt beim Zahlungsverkehr der Banken. Sie können sich vorstellen, was es bedeutet, wenn dieser einige Tage oder gar eine ganze Woche ausfällt. Beruhigend ist, dass man sowohl beim EFD als auch bei der Finma diese potenzielle Gefahr ernst nimmt und die notwendigen Aktivitäten und Gegenmassnahmen in die Wege geleitet hat, und zwar gemeinsam und koordiniert.

Das war der Bericht unserer Kommission über die beiden Departemente EFD und WBF.