Flach Beat · Nationalrat · 2019-06-13
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2019-06-13
Wortprotokoll
Auch die grünliberale Fraktion empfiehlt Ihnen, auf die Vorlage 1 einzutreten und auf die Vorlage 2 nicht einzutreten.
Zur Begründung: Die grünliberale Fraktion begrüsst es, dass die Zuständigkeit für die Kündigung und Änderung von Staatsverträgen geklärt wird. Um eine rasche Klärung zu erreichen, sind wir auch einverstanden, dass wir eine Gesetzesanpassung machen und dass auf eine Verfassungsänderung verzichtet wird. Die Zuständigkeit für die Änderung oder Kündigung eines völkerrechtlichen Vertrages ist nach inhaltlichen und nicht nach rein formalen oder formellen Kriterien festzulegen. Massgebend soll damit die Wichtigkeit der Änderung oder Kündigung sein.
Die grünliberale Fraktion beantragt auch, im Rahmen der Umsetzung der Motion Caroni 15.3557, "Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter", oder falls sich irgendwo sonst eine passende Gelegenheit ergibt, die Bundesverfassung im Einklang mit der vorliegenden Vorlage sprachlich zu bereinigen. Das reicht; denn Artikel 140 Absatz 1 Buchstabe b der Bundesverfassung schliesst es ja heute nicht aus, dass der Bundesrat entsprechende Anpassungen machen kann.
Bei Artikel 7a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes beantragen wir Ihnen, der Minderheit Barrile zu folgen, sofern wir dann eingetreten sind, und darauf zu verzichten, dass der Bundesrat, wenn das die Bundesverfassung vorsieht, völkerrechtliche Verträge selbstständig kündigen kann. Wir sollten das Heft nicht einfach komplett aus der Hand geben. Wenn wir die Kündigung völkerrechtlicher Verträge dem Bundesrat in die Hand geben, dann braucht es nach Meinung der grünliberalen Fraktion tatsächlich vorgängig eine Verfassungsänderung. Ansonsten würde das Gesetz bei der Auslegung der heutigen Situation komplett genügen.