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Steinemann Barbara · Nationalrat · 2019-06-13

Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-13

Wortprotokoll

Sie kennen die Beschlüsse der Kleinen Kammer: Der Ständerat lehnte sowohl die Konzernverantwortungs-Initiative als auch den indirekten Gegenvorschlag ab, was ich Ihnen hiermit ebenso beantrage.

Uns allen ist der Inhalt der Volksinitiative bekannt. International tätige Schweizer Unternehmen haften für all ihre Zulieferer in Drittländern bezüglich der Einhaltung der Menschenrechte und Umweltschutzbestimmungen. Der indirekte Gegenvorschlag basiert weniger auf einem Gegenkonzept, sondern bedeutet vielmehr die Ausführung der Kernanliegen der Volksinitiative im Gesetz.

In diesem Sinne baut der Gegenvorschlag mit dem neuformulierten Artikel 55 OR die Geschäftsherrenhaftung aus und erweitert in internationalen Sachverhalten die Haftung von Schweizer Unternehmen für ihre ausländischen Tochtergesellschaften. Er tut dies mittels Kausalhaftung, also mit einer Haftung trotz fehlendem eigenem Verschulden. Schweizer Unternehmen haften demnach automatisch und verschuldensunabhängig für das Verhalten einer kontrollierten Gesellschaft im Ausland, wenn es ihnen nicht gelingt, die Erfüllung ihrer Sorgfaltsprüfungspflicht in Bezug auf Geschäftsbeziehungen mit Dritten zu belegen. Dieser Beleg erfolgt auf Grundlage eines unklaren Kataloges von Bestimmungen in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt. Wo gibt es das sonst auf der Welt?

Auch beim indirekten Gegenvorschlag sieht sich das international tätige Schweizer Unternehmen gezwungen, durch die drohenden Haftungsklagen seine Unschuld zu beweisen. Eine solche Umkehr der Beweislast ist der Schweizer Rechtsordnung fremd; der Kläger hat stets seine Behauptungen zu beweisen - und nicht der Angeklagte. Vermag die beklagte Gesellschaft nicht zu beweisen, dass sie sich korrekt verhalten hat, haftet sie für einen Dritten, ihren ausländischen Geschäftspartner. Mit dieser Beweislastumkehr wird es attraktiv, gegen Schweizer Unternehmen zu klagen. Sie machen mit dieser haftungsrechtlichen Sonderregelung unsere Schweizer Unternehmen erpressbar, weil allein schon die medial inszenierte Klage unseren Unternehmen Schaden zufügen dürfte. Wo sonst in der Welt gibt es das? Diese international neuartigen und einmaligen Prozessrisiken bedeuten für die Schweizer Firmen einen massiven Nachteil gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten.

Etwa 80 Prozent der Anliegen der Initiative werden von diesem indirekten Gegenvorschlag erfasst; das sagt jedenfalls der Gewerbeverband. Zu dessen Unterstützung, zur Unterstützung des indirekten Gegenvorschlages, wird oft als Argument ins Feld geführt, KMU seien hiervon ausgenommen. Das stimmt so nicht, denn kein hiesiges Unternehmen mit Auslandkontakten bleibt von diesen neuen Regulierungen verschont. KMU sind zwar von der persönlichen Haftung des Verwaltungsrates für die Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt im Ausland ausgenommen. Aber alle anderen Vorschriften, namentlich die Beweislastumkehr, gelten auch für die kleinen und mittleren Unternehmen.

Die Unberechenbarkeit der Wirkungen bedeutet für unsere Firmen Rechtsunsicherheit - ein Argument, das ja sonst überall gerne ins Feld geführt wird. Ihre [PAGE 1035] Wettbewerbsfähigkeit wird beeinträchtigt, die Schweiz wird als Konzernstandort infrage gestellt. Denn Unternehmen können diese neuen Regulierungen ja relativ einfach umgehen, indem sie ihre Geschäftstätigkeit ins Ausland verlagern, wo sie dann nicht mit solchen Konzernverantwortungsregulierungen konfrontiert sind. Dann sind aber auch die Arbeitsplätze und das Steuersubstrat weg. Wollen Sie das? Wollen Sie riskieren, dass unsere grossen Firmen aus Risikoüberlegungen ihr Engagement in bestimmten Ländern einstellen? Wirtschaftliche Prosperität ist die beste Entwicklungshilfe, und auch Schweizer Unternehmen mit Engagements in diesen Ländern leisten diesbezüglich einen Beitrag.

Geleitet vom Willen, Gutes zu tun, und vom taktischen Irrglauben, die Initianten allenfalls zum Rückzug der Initiative bewegen zu können, hat der Nationalrat diesen indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungs-Initiative ausgearbeitet. Die schädlichen Kernanliegen der Initianten sind leider darin eingeflossen: die uneingeschränkte Sorgfaltsprüfung und die Haftung mit Beweislastumkehr.

Der Nationalrat hat nun die Gelegenheit, die Debatte um den Gegenvorschlag definitiv zu beenden, wie dies schon der Ständerat getan hat. Treten Sie daher auf diesen indirekten Gegenvorschlag nicht ein.