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AB 246915

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2019-06-13

Wortprotokoll

Wir haben auch noch eine Differenz bei Artikel 9 Absatz 2. Über diese habe ich vorhin noch nicht gesprochen, sie ist nicht direkt mit Absatz 1 verbunden.

Ich beantrage Ihnen hier namens der Kommission mit 7 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen, dem Nationalrat zu folgen. Es geht um die Frage, ob die betroffenen Aktionäre unter dem Strich einen Anspruch auf Herausgabe der Aktien haben, also der neuen Namenaktien, die geschaffen worden sind - äquivalente Aktien zu den vorherigen Inhaberaktien, die sie besessen haben -, oder ob nur, aber immerhin, ein Anspruch auf Entschädigung bestehen soll. Der Ständerat wollte die Fassung "Herausgabe der Aktien", der Nationalrat vertrat die Haltung "Anspruch auf Entschädigung".

Wir beantragen Ihnen jetzt der Einfachheit halber, dem Nationalrat zu folgen. Wahrscheinlich ist eine Entschädigungszahlung eine einfachere Lösung als die Herausgabe neuer Aktien. Auch hier tun wir das nicht mit dem besten Gefühl - um noch einmal auf dieses Thema zurückzukommen.