Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · 2019-06-13
Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2019-06-13
Wortprotokoll
Die Menschenrechte und der Schutz unserer Umwelt, nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland, sind für die CVP absolut zentrale Anliegen. Es besteht sogar ein verfassungsmässiger Auftrag, sich diesbezüglich zu engagieren. Die CVP-Fraktion erwartet auch, dass die in der Schweiz ansässigen Unternehmen ihre soziale und ökologische Verantwortung jederzeit und überall auf der Welt wahrnehmen. Gleichzeitig muss anerkannt werden, dass bereits ein grosses freiwilliges Engagement der Wirtschaft in diesen Bereichen besteht.
Die Initiative fordert nebst der Berichterstattungspflicht eine Sorgfaltsprüfungspflicht, die sich auf sämtliche von Schweizer Unternehmen kontrollierte Unternehmen im Ausland wie auch auf sämtliche Geschäftsbeziehungen dieser Unternehmen erstreckt. Eine solche Sorgfaltsprüfung der gesamten Lieferkette ist in der Praxis nicht umsetzbar. Die darüber hinaus geforderten Haftungsregeln sind strenger als in allen anderen Rechtsordnungen, wenn denn überhaupt solche vorhanden sind. Dabei gilt, dass nicht der Geschädigte, sondern das in der Schweiz ansässige Unternehmen beweisen muss, dass die Sorgfaltspflicht nicht verletzt wurde.
Die CVP lehnt die Konzernverantwortungs-Initiative ab. Sie geht zu weit, ist zu extrem, gefährlich für den Wirtschaftsstandort und fördert Rechtsunsicherheit. Sie könnte auch eine Flut von Klagefällen auslösen. Bereits heute gilt für multinationale Unternehmen das Völkerrecht. Es ist fraglich, ob eine weitere Verrechtlichung zielführend ist.
Dennoch ist die CVP-Fraktion bereit, den indirekten Gegenvorschlag weiterzuverfolgen. Er soll jetzt aber wirtschaftsfreundlich ausgestaltet werden und muss zwingend zum Rückzug der Volksinitiative führen. Ansonsten werden wir sowohl die Initiative als auch den Gegenvorschlag in der Schlussabstimmung ablehnen.
Den Antrag der Minderheit Flach, den direkten Gegenentwurf, lehnt die CVP-Fraktion ab. Die vorgesehene verfassungsrechtliche Grundlage müsste wiederum in ein Gesetz überführt werden, welches wohl Massnahmen nach sich ziehen würde. Solche Massnahmen werden aber bereits mit dem indirekten Gegenentwurf aufgezeigt. Mit der Minderheit Flach ginge es zurück auf Feld eins ohne Aussicht auf Rückzug der Initiative.
Für den indirekten Gegenvorschlag sollen die Entwürfe der RK-NR und RK-SR weiterentwickelt werden. Die Subsidiaritätsklausel soll erneut geprüft werden. Dieses Prinzip würde sicherstellen, dass ein Gläubiger nur dann in Bezug auf einen ausländischen Sachverhalt zwischen ausländischen Parteien vor einem Schweizer Gericht klagen kann, wenn es ihm gelingt, glaubhaft zu machen, dass er beim Gericht im Ausland keine Wiedergutmachung erfahren kann. Zudem sollen in Bezug auf die Haftung wie in anderen Ländern Sicherheitsschranken eingebaut werden. In Frankreich z. B. setzt die Haftung beim Reporting-Prozess, einem "plan de vigilance", an. Solange ein Unternehmen das Reporting zufriedenstellend erfüllt, ist es nicht einklagbar. Dasselbe gilt in den Niederlanden. Wenn ein Unternehmen einen extern beglaubigten Sorgfaltsprüfungsplan vorlegen kann, ist es ebenso nicht einklagbar. Derart effektive Schranken braucht es auch bei uns.
Es muss weiter ausgeschlossen werden, dass ausländische Kläger auf Kosten unserer Gerichte von allen Vorteilen des schweizerischen Rechtssystems profitieren können. Selbst ein mittelloser Kläger aus dem Ausland wird nach den neusten Bundesgerichtsurteilen die vollständige unentgeltliche Rechtspflege vom ordentlichen Richter der ersten Instanz in der Schweiz verlangen können. Es muss also sichergestellt werden, dass ein Kläger, der selber nicht über ausreichende Mittel verfügt, nicht auch noch auf Kosten von Bund und Kantonen Prozesse gegen Schweizer Unternehmen lancieren kann.
Namens der CVP-Fraktion bitte ich Sie, am indirekten Gegenvorschlag festzuhalten. Der Ständerat soll die begonnene Arbeit weiterführen und die notwendigen Verbesserungen am indirekten Gegenvorschlag anbringen. Niemand soll uns dereinst den Vorwurf machen können, wir hätten nicht alles getan, um einen wohl sehr emotionalen Abstimmungskampf zu verhindern. So macht es zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn, den eingeschlagenen Pfad zu verlassen, bevor wir nicht mit allen Mitteln versucht haben, den Gipfel zu erklimmen respektive zu bezwingen.
Wie bereits erwähnt, lehnen wir die Initiative ab. Einen indirekten Gegenvorschlag unterstützen wir in der Schlussabstimmung nur unter der Bedingung, dass die Initiative zurückgezogen wird und der indirekte Gegenvorschlag auch für die Wirtschaft akzeptabel ist. Es braucht Kompromissbereitschaft, wir fordern sie von beiden Seiten.