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Wasserfallen Flavia · Nationalrat · 2019-06-13

Wasserfallen Flavia · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-13

Wortprotokoll

"... dass es Missbräuche gegeben hat, ist nicht von der Hand zu weisen ... Die Frage ist einfach: Ist es gerechtfertigt, dass man jetzt mit einem solchen Instrumentarium von Gesetzen diese Missbräuche bekämpft?" - "Das bringt doch einen erheblichen administrativen Aufwand mit sich und könnte letztlich auch zulasten einer effizienten Produktion gehen. Die Ausdehnung der Haftung auf Konventionalstrafen scheint mir auch rechtlich besonders fragwürdig zu sein. Wenn der Erstunternehmer damit rechnen muss, ... auch noch Konventionalstrafen bezahlen zu müssen, kann das dazu führen, dass die Weitergabe von Aufträgen in den meisten Fällen nicht mehr erfolgt. ... Es kann nicht angehen, dass der Erstunternehmer sämtliche Risiken tragen muss."

Ich habe soeben Aussagen der damaligen Ständerätin und heutigen Bundesrätin Karin Keller-Sutter zitiert, die sie am 25. September 2012 im Ständerat gemacht hat (AB 2012 S 877, AB 2012 S 871). Es ging damals um die Frage, ob Erstunternehmen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe neu auch bei Nichteinhaltung von minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen durch Subunternehmen haften. Eine Minderheit hat sich damals durchgesetzt, gegen den Willen von Karin Keller-Sutter und weiteren Kritikern aus bürgerlichen Kreisen, die, wie heute genau gleich, den Teufel an die Wand malten - für eine Regelung übrigens, die eine Kettenhaftung für alle Subunternehmen vorsieht und nicht, wie die Konzernverantwortungs-Initiative, nur eine Haftung für Tochterfirmen oder vom Mutterkonzern dominierte Unternehmen.

Der Wirksamkeitsbericht zu dieser Solidarhaftung ist letztes Jahr veröffentlicht worden und hat ergeben: Die Erstunternehmer führen die Sorgfaltsprüfung bei der Vergabe von Bauarbeiten durch. Die verstärkte Solidarhaftung führt zu mehr Vorsicht bei der Weitervergabe von Arbeiten und wirkt vor allem präventiv gegen Lohnmissbrauch - kurz: Sie ist eine Erfolgsgeschichte.

Ich bitte Sie, malen Sie nicht den Teufel an die Wand, sondern schreiben wir den Anfang einer neuen Erfolgsgeschichte. Erkennen wir, dass die Schweiz als Sitz international tätiger Unternehmen in der Pflicht steht, sich immer und überall an Umwelt- und Menschenrechtsstandards zu halten. Eigentlich ist das eine Selbstverständlichkeit, und diese Selbstverständlichkeit soll auch für internationale Firmen mit Sitz in der Schweiz und ihre Tochterunternehmen gelten.

Die Regelung, wie sie die Konzernverantwortungs-Initiative vorschlägt, sind wir der Schweiz, der Schweizer Wirtschaft schuldig. Schuldig sind wir es vor allem auch den enteigneten Bäuerinnen in Peru, der Bevölkerung im Norden Kolumbiens, die wegen vergiftetem Trinkwasser erkrankt, oder den Gorillas im Regenwald des Kongo, die ihres Lebensraums beraubt werden. Beenden wir diese Schande, indem wir auf eine bewährte und sinnvolle Massnahme setzen, damit die Konzernmutter bei ihren Tochtergesellschaften die Sorgfaltspflicht durchsetzt und für deren Schäden haftet! So einfach ist das.

Ich bitte Sie, die Initiative zur Annahme zu empfehlen.

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