preparatory:AB 247015
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2019-06-13
Wortprotokoll
Ich möchte das Votum von Kollege Schmid folgendermassen präzisieren: Wir würden jetzt, so der einstimmige Antrag der Kommission, die Definition, die das beste Preis-Leistungs-Verhältnis als Auslegekriterium nennt, streichen. Es bliebe also beim Begriff "das vorteilhafteste Angebot". Dieser Begriff ist vom Nationalrat in der ersten Runde eingeführt worden. Dieser Begriff nimmt Bezug auf Artikel 29, auf den Kernartikel mit sämtlichen Zuschlagskriterien. Es geht also nicht nur um Preis und Leistung, sondern um alle Zuschlagskriterien in einem bestimmten Verfahren, die sich insbesondere aus Artikel 29 ergeben.