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Germann Hannes · Ständerat · 2019-06-13

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-13

Wortprotokoll

Dieses Geschäft befindet sich im Differenzbereinigungsverfahren. Worum geht es überhaupt bei dieser Motion? Sie erteilt dem Bundesrat den Auftrag, der Bundespersonalbestand dürfe den Stand des Voranschlages 2015 nicht überschreiten, sei also konkret bei 35[NB]000 Vollzeitäquivalenten einzufrieren. Die Motion ist von beiden Räten angenommen worden. Am 23.[NB]September 2015 erfolgte die Annahme im Ständerat und am 7. Dezember 2015 im Nationalrat.

Der Bericht des Bundesrates mit dem Antrag auf Abschreibung der Motion wurde am 16. März 2018 verabschiedet. Ihre Finanzkommission hat sich an der Sitzung vom 27. und 28. August 2018 mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten damals noch gegen die Abschreibung der Motion entschieden. Der Ständerat hat die Motion in der Herbstsession 2018 mit 24 zu 19 Stimmen abgeschrieben.

Aufgrund der Tatsache, dass sich der Ständerat in dieser Frage durchsetzen kann - denn wenn ein Rat zweimal für die Abschreibung votiert, dann wird auch abgeschrieben -, hat die FK-NR ohne Minderheit ihrem Rat beantragt, die Motion abzuschreiben. Gleichzeitig hat sie die Motion 18.4090, "Personalausgaben der Bundesverwaltung mittels Digitalisierung und Effizienzgewinnen im Griff behalten", eingereicht, die der Nationalrat im Frühjahr angenommen hat. Wir werden in einem der Folgetraktanden auch über diesen Vorstoss befinden.

Doch zurück zur Motion 15.3494: Aufgrund eines Einzelantrages im Rat hat der Nationalrat über die Abschreibung der Motion abgestimmt und sich mit 98 zu 94 Stimmen bei 1 Enthaltung gegen die Abschreibung entschieden. Deshalb müssen wir uns nun erneut mit diesem Geschäft befassen. Aber wie gesagt: Der Entscheid heute im Ständerat wird endgültig sein. Wenn wir an unserem Entscheid festhalten, wird die Motion abgeschrieben. Schliessen wir uns dem Nationalrat an, würde die Motion nicht abgeschrieben.

Ich nehme es vorweg: Ihre Finanzkommission beantragt mit 10 zu 1 Stimmen, am Beschluss des Ständerates festzuhalten und die Motion abzuschreiben.

Das Anliegen der Stellenplafonierung auf 35[NB]000 Vollzeitäquivalente stammt aus dem Jahr 2015. Inzwischen ist einiges passiert. So haben wir per 1. Januar 2017 das neue Führungsmodell des Bundes eingeführt. Mit diesem neuen Führungsmodell geht die flächendeckende Einführung von Globalbudgets einher, die nach Ansicht des Bundesrates nicht vereinbar ist mit der starren Personalplafonierung. Ausserdem, so argumentiert der Bundesrat, sei die Plafonierung unflexibel und in gewissen Bereichen für den Haushalt sogar kontraproduktiv, so etwa im Bereich Migration oder bei den Steuern. Die Verwaltung sollte, wenn ihr vom Parlament neue Aufgaben zugewiesen werden, dann auch über die notwendigen personellen Ressourcen verfügen können.

Dazu kommt, und das ist eigentlich das Ärgerlichste an der ganzen Geschichte, dass es im Parlament unterschiedliche Lesarten zur Umsetzung der Motion 15.3494 gibt. Namentlich scheiden sich die Geister daran, ob auch das Personal von Gerichten, der Parlamentsdienste, der Bundesanwaltschaft, der Eidgenössischen Finanzkontrolle - für sie alle sind ja wir, das Parlament, zuständig - sowie auch das Lokalpersonal des EDA in den 35[NB]000 Vollzeitäquivalenten enthalten sein sollen. Man geht also schon von völlig unterschiedlichen Ausgangslagen aus.

Der Nationalrat hat zudem nicht akzeptiert, dass neue Stellen, die vom Parlament bewilligt werden, dann auch konsequenterweise zu diesen 35[NB]000 Vollzeitäquivalenten hinzugeschlagen würden. Wir im Ständerat hingegen haben gefunden, das sei, wenn schon, nichts als konsequent. Ich will das nicht weiter verlängern, darf aber sagen, dass die Bundesverwaltung bei allen Berechnungsarten, wie man es auch immer auslegt, eine Differenz zur theoretischen Obergrenze hat bewahren können. Das zeigt eigentlich auch, dass der Bundesrat, natürlich auch mit unserer Unterstützung, der Unterstützung des Parlamentes, die Personalkosten respektive den Etat eben sehr wohl im Griff hat.

In diesem Sinne hat sich also die Motion erübrigt, und wir schlagen Ihnen Zustimmung zum Antrag der Mehrheit, das heisst Festhalten, vor und somit, dass die Motion 15.3494 abzuschreiben sei.