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Egger Mike · Nationalrat · 2019-06-13

Egger Mike · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-13

Wortprotokoll

Die hier vorliegende Konzernverantwortungs-Initiative war von den Initianten bestimmt gut gemeint, denn wer möchte nicht mehr verantwortungsvolle Unternehmen, mehr Schutz für Mensch und Natur haben? Genau, das möchte jeder in diesem Parlament, und genau darum sind diese Initiative und der Gegenvorschlag ein Schuss in den Ofen. Sie fragen sich jetzt bestimmt, warum.

Der Bundesrat erläutert in der Botschaft unmissverständlich, was heute bereits alles für die soziale Gerechtigkeit sowie die Umwelt unternommen wird. So engagiert sich die Schweiz international zugunsten der Menschenrechte, was eine unerlässliche Voraussetzung für eine nachhaltige, wirtschaftliche und soziale Entwicklung darstellt. Weiter zeigt der Bundesrat klar auf, dass die Schweiz auf zahlreichen Ebenen aktiv ist, so beispielsweise mit dem am 9. Dezember 2016 vorgelegten "Bericht über die Schweizer Strategie zur Umsetzung der Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte" inklusive des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte; mit dem am 8. März 2013 verabschiedeten Bericht "Grüne Wirtschaft: Berichterstattung und Aktionsplan", darauffolgend verabschiedete der Bundesrat am 20. April 2016 den Bericht "Grüne Wirtschaft. Massnahmen des Bundes für eine ressourcenschonende, zukunftsfähige Schweiz"; mit dem Bericht "Gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen. Positionspapier und Aktionsplan des Bundesrates zur Verantwortung der Unternehmen für Gesellschaft und Umwelt" vom 1. April 2015 und schlussendlich mit den Massnahmen der internationalen Zusammenarbeit, mit welchen die Kernanliegen dieser Initiative in Partnerländern der Schweiz bereits heute gefördert werden.

Neben den bereits erwähnten Aktivitäten durch den Bundesrat schreibt auch die Bundesverfassung in den Artikeln 2, 54 und 73 vor, die nachhaltige Entwicklung und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen seien zu fördern.

Weiter bestehen bereits heute etliche Pflichten für die obersten Unternehmensleitungen, so beispielsweise die Pflicht, dem vom Bundesgericht gesetzten, strengeren Sorgfaltsstandard nachzuleben; die Eingriffspflicht, um bei Menschenrechtsverletzungen in konkreten Fällen ohne Verzug Gegenmassnahmen zu treffen; die Pflicht, Risiken von Gesetzesverletzungen zu identifizieren und ein konzernweites internes Kontrollsystem einzurichten, und die Pflicht, die konkrete Führung der Geschäfte konzernweit zu überwachen. Die Unternehmen sind aufgerufen, die Corporate Governance allgemein und insbesondere gemäss der neuen Ziffer 20 des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance durchzusetzen.

Die Schweiz engagiert sich, wie Sie sehen, also schon heute sehr stark für die geforderten Anliegen der Initiative. Leider kommt es mir ein bisschen vor wie bei den Klimadebatten: Man fordert viel, obwohl man genau weiss, dass bereits sehr vieles davon umgesetzt wird.

Kommen wir nun aber zu den eigentlichen Schwachpunkten dieser Initiative, welche, anstatt die Umwelt und die Menschen zu schützen, den Wirtschaftsstandort Schweiz gefährden und bei einer Annahme zu akuten Benachteiligungen führen würden:

1.[NB]Die Massnahmen, insbesondere die Sorgfaltspflicht und die strengere Haftungsregelung, welche die Initiative fordert, sind international nicht abgestimmt und werden laut Botschaft des Bundesrates von keinem anderen Land praktiziert.

2.[NB]Die Initiative will eine bedingungslose Haftung zulasten von Unternehmen in der Schweiz. Diese haften in jedem Fall, wenn sie nicht beweisen können, dass sie die Standards entlang ihrer Wertschöpfungskette einhalten.

3.[NB]Auch KMU sind trotz in Aussicht gestellten Erleichterungen von der Initiative betroffen. Ich kenne persönlich einen solchen Fall. Denn alle Vorschriften und Vorgaben, die die grossen Unternehmen erhalten, werden eins zu eins an die Zulieferer und kleinen Unternehmen übertragen - und das darf nicht sein, das führt zu unnötiger Bürokratie.

4.[NB]Die Initiative will eine Verschiebung der Zuständigkeit der Gerichte. Neu sollen Schweizer Gerichte urteilen, obwohl der Vorfall nicht in der Schweiz stattgefunden hat. Dies könnte anderen Ländern signalisieren, ihr Recht sei unzureichend. Es kommt hinzu, dass sich die Beweiserhebung als äusserst schwierig gestalten dürfte, da die Durchführung von Amtshandlungen auf fremden Territorien grundsätzlich verboten ist.

5.[NB]Die Initiative generiert Mehrkosten im administrativen Bereich für eine zur Sorgfaltsprüfung und Berichterstattung verpflichtete Unternehmung.

Sagen wir heute Nein zu einer wirtschaftsfeindlichen Initiative und damit Ja zum Wirtschaftsstandort Schweiz. Ich bitte Sie aufgrund der oben aufgeführten Argumente, die Konzernverantwortungs-Initiative inklusive Gegenvorschlag abzulehnen.