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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-06-13

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-06-13

Wortprotokoll

Am 14. Juni 2018 hat Ihr Rat im Rahmen der Aktienrechtsrevision einen indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungs-Initiative angenommen. Gleichzeitig hat er beschlossen, daraus einen separaten Erlassentwurf zu machen, eben den Entwurf 2. Der Ständerat ist aber an der Sitzung vom 12. März 2019 auf den indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungs-Initiative mit 22 zu 20 Stimmen nicht eingetreten. Die Volksinitiative hat er zur Ablehnung empfohlen. Ihre Kommission hat die Volksinitiative am 5. April 2019 zur Ablehnung empfohlen. Sie hat zudem beschlossen, am Eintreten auf den indirekten Gegenvorschlag festzuhalten. Sie befinden also heute über das Eintreten auf den indirekten Gegenvorschlag, und wir haben hier eine Differenz zum Ständerat.

Wie stellt sich der Bundesrat zum Gegenvorschlag? Gerne erinnere ich an die Botschaft des Bundesrates vom 15. September 2017 zur Konzernverantwortungs-Initiative. Darin beantragt der Bundesrat, die Volksinitiative Volk und Ständen ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Es liegt jetzt ein indirekter Gegenentwurf auf dem Tisch des Hauses. Wenn das Parlament selbst einen Gegenvorschlag erarbeitet, erfolgt dies üblicherweise mit einer Kommissionsinitiative, und dies ermöglicht eine ordentliche Vernehmlassung und eine Stellungnahme auch durch den Bundesrat. In diesem Fall hat das Parlament ein anderes Vorgehen gewählt. Es hat den indirekten [PAGE 1063] Gegenvorschlag in einem laufenden Gesetzgebungsprojekt entwickelt und dann in eine separate Vorlage abgespalten. In diesem Verfahren wird der Gegenvorschlag der Regierung nicht zur politischen Beurteilung unterbreitet.

Zum Inhalt und zur Stossrichtung der Initiative: Der Bundesrat räumt den Menschenrechten und dem Schutz der Umwelt selbstverständlich einen hohen Stellenwert ein. Die Initiative geht dem Bundesrat aber zu weit. Sie enthält nebst der Berichterstattungspflicht eine ausdrückliche Sorgfaltsprüfungspflicht, die sich eben auch auf kontrollierte Unternehmen im Ausland sowie auf sämtliche Geschäftsbeziehungen der Unternehmen erstreckt. Zudem gehen die von den Initianten geforderten Haftungsregeln dem Bundesrat zu weit. Derart strenge Haftungsregeln erachtet der Bundesrat nicht nur als unnötig, sie würden auch unmittelbar den Wirtschaftsstandort Schweiz gefährden. Daher setzt der Bundesrat primär auf eine selbstverantwortliche Umsetzung der Kernanliegen der Initiative durch die Wirtschaft. Dazu hat er drei Aktionspläne beschlossen, nämlich den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, das CSR-Positionspapier mit Aktionsplan und den Aktionsplan Grüne Wirtschaft.

Der Bundesrat verfolgt natürlich auch die Entwicklungen bezüglich der Umsetzung und Anwendung der CSR-Richtlinie in der Europäischen Union und ist bereit, nötigenfalls Massnahmen in diesem Bereich im Einklang mit internationalen Regulierungen zu prüfen. Aber wir wollen das gemeinsam mit anderen Staaten tun, da es auch in diesem Bereich um ein sogenanntes "level playing field" geht. Wir kennen diesen Begriff gerade aus dem Steuerbereich. Nur das sorgt für gleich lange Spiesse im internationalen Wettbewerb.

Nochmals, das ist mir wichtig, auch namens des Bundesrates: Die Schweizer Unternehmen sind gehalten, die Menschenrechte und den Umweltschutz auch im Ausland zu achten. Das liegt auch in ihrem ureigenen Interesse. Die Unternehmen wissen das, denn es geht hier auch um ihre Reputation. Die Reputation ist wahrscheinlich das höchste Gut eines Unternehmens.

Ich habe auch von vielen Rednerinnen und Rednern, ob sie jetzt für oder gegen die Initiative sind, heute das Gleiche gehört. Wir sind uns alle einig, dass die Standards bezüglich Menschenrechte und Umweltschutz eingehalten werden sollen und müssen. Die Initiative - ich habe es gesagt - geht dem Bundesrat aber zu weit. Sie wäre nicht im Interesse der Schweizer Unternehmen. Die Massnahmen, die die Initiative einführen will, sind international nicht abgestimmt. Das ist eben nicht zielführend.

Im Namen des Bundesrates bitte ich Sie deshalb, Volk und Ständen die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.