Germann Hannes · Ständerat · 2019-06-13
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-13
Wortprotokoll
Die Motion beauftragt den Bundesrat, Massnahmen zu ergreifen mit dem Ziel, dass die Personalausgaben der Bundesverwaltung den Stand gemäss Voranschlag 2019 nicht überschreiten.
Wir haben vorhin ja über die Motion 15.3494 aus dem Jahr 2015 bezüglich der 35[NB]000 Vollzeitäquivalente entschieden. Jetzt geht es um ein Einfrieren des Budgets auf dem Niveau 2019 über die Finanzen. Damit werden Sie sich vielleicht fragen: Ja, zuerst hiess es, eine Berechnung über die Zahl der Köpfe sei falsch; und jetzt, über das Budget, ist es auch wieder falsch? Kollege Hösli wird es dann im Antrag der Minderheit begründen, warum er das nicht als falsch erachtet. Denn die Motion will nun tatsächlich über das Budget steuern und nicht über die Köpfe respektive den Personaletat. Damit wäre sie immerhin mit dem neuen Führungsmodell des Bundes kompatibel.
Da Ihre Finanzkommission die Zielsetzungen weitgehend teilt, gibt es auch grundsätzliche Sympathien für das Anliegen der Schwesterkommission respektive des Nationalrates, der diesen Vorstoss seiner Finanzkommission im März mit 100 zu 83 Stimmen verabschiedet hat. Unbestritten ist das gemeinsame Ziel, die Personalausgaben der Bundesverwaltung im Griff zu behalten. Es ist eine Zielsetzung, die der Bundesrat für sich ebenfalls in Anspruch nimmt und die er, Herr Bundespräsident Maurer hat es auch bei der letzten Motion ausgeführt, in den letzten drei Jahren auch stets erreicht hat, und zwar deutlich, auch hinsichtlich der Köpfe. So hält der Bundesrat zu Recht fest, dass der Anteil der Personalausgaben, gemessen an den Gesamtausgaben des Bundes, in den letzten zehn Jahren bei rund 8 Prozent stabil geblieben ist. Insofern besteht vonseiten des Parlamentes also nicht dringender Handlungsbedarf; es sei denn, man wolle weiter gehende signifikante Einschnitte im Personalbereich.
Aber auch sonst gibt es bei dieser ganzen Geschichte einen oder auch mehrere Haken: Die Motion verlangt eine Plafonierung der Personalausgaben auf dem Stand des Voranschlages 2019. Das hiesse ja dann, dass wir uns für 2020 und die folgenden Budgetprozesse jeweils selbst unserer eigenen Autonomie oder Budgethoheit berauben - mindestens in diesem Bereich. Damit sagen wir auch implizit, dass wir uns selber nicht trauen. Es ist zwar manchmal nicht so ungerechtfertigt, dass wir auch uns gegenüber misstrauisch sind, aber es ist doch etwas seltsam.
Als erschwerend kommt hinzu, dass mit einem auf dem Niveau des Budgets 2019 eingefrorenen Personaletat keinerlei Spielraum für die zusätzlichen Aufgaben, aber auch nicht für irgendwelche Teuerungsanpassungen bestünde. Im Gegenteil: Dies könnte zur grotesken Situation führen, dass die anfallende Teuerung entweder nicht ausgerichtet werden könnte oder zu einem Stellenabbau als logische Konsequenz führen müsste. Die Verwaltung rechnete auf der Basis der letzten zwei Jahre vor, dass bei einer Annahme der Motion nur schon zur Finanzierung des jährlichen Mehrbedarfs für den Teuerungsausgleich, für junge Mitarbeitende im Lohnaufstieg, für Beförderungen usw. pro Jahr - pro Jahr! - fünfhundert Stellen gestrichen werden müssten.
Punkto Effizienzgewinne aus der Digitalisierung hält die Kommission fest, dass in einem ersten Schritt bei der Digitalisierung zusätzliche Investitionen anfallen und auch Personal mit anderen Kompetenzen und Profilen erforderlich ist. Erst nach und nach lassen sich die Effizienzgewinne aus der Digitalisierung realisieren. Indem die Motion jedoch den Ist-Zustand zementieren will, hemmt sie entsprechende Weiterentwicklungen. Nach Auffassung der Kommission ist es jedoch nicht sinnvoll, die notwendige Digitalisierung der Bundesverwaltung mit einem Aufgabenstopp zu verbinden.
Mit verschiedenen konkreten Sparmassnahmen im Eigenbereich der Verwaltung hat der Bundesrat das Bestreben, die Personalausgaben im Griff zu behalten, in der Vergangenheit mehrfach unterstrichen. Zuletzt geschah dies im Rahmen der Gesamtbeurteilung Ressourcen im Personalbereich 2018. Auch daher ist es nicht angezeigt, mit einer derart einschneidenden und schwierig umsetzbaren Motion hier einzufahren.
Die Minderheit sieht das wie gesagt anders; Herr Hösli wird die Gründe darlegen. Die Mehrheit der Finanzkommission des Ständerates - das Stimmenverhältnis in der Kommission betrug 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung - beantragt die Ablehnung der Motion.