Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · 2019-06-13
Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-13
Wortprotokoll
Konzerne mit Sitz in der Schweiz sollen bei ihren Geschäftstätigkeiten auch im Ausland die Menschenrechte und Umweltstandards einhalten - eine Selbstverständlichkeit, könnte man meinen. Es gibt etliche Unternehmen, die ihre Verantwortung wahrnehmen und bei ihren Tätigkeiten die Umwelt schützen und die Menschenrechte respektieren. Es gibt aber auch die anderen. Sie haben es gehört und gesehen in diversen Medienbeiträgen: tödliche Pestizide in Indien, massive Gewässerverschmutzungen in Kolumbien, Verstoss gegen Landrechte, Vertreibungen und Gewalt in Peru, Zerstörung von Lebensräumen und Anheizung des Klimawandels in Kongo, sklavenähnliche Bedingungen und Menschenhandel in Peru, Kinderarbeit in Burkina Faso usw. usf. Glencore, Syngenta, Interholco, Metalor, Socfin und wie sie alle heissen, sind Firmen mit Sitz in der Schweiz, die mit ihren geschäftlichen Tätigkeiten im Ausland die Menschenrechte oder Umweltstandards offensichtlich nicht einhalten. Sie nehmen ihre Verantwortung nicht wahr.
Zum Beispiel Glencore: Die Firma betreibt in Kolumbien Teile der Kohlenmine El Cerrejon. Die Studie einer NGO hat ergeben: Die Mine verschmutzt den Fluss Rancheria, der 450[NB]000 Menschen mit Wasser versorgt. Die Vergiftung des Flusses mit Schwermetallkonzentrationen macht Menschen und Tiere krank.
Es ist doch eine Selbstverständlichkeit: Wer etwas zerstört, soll dafür geradestehen, eben die Verantwortung übernehmen, eigenverantwortlich handeln. Diejenigen Unternehmen, die dies tun, nehmen gegenüber den Missachtern Mehrkosten auf sich. Verantwortungsloses Verhalten wird demgegenüber quasi belohnt, wenn nicht verantwortungsvolles Verhalten von allen eingefordert wird. Alle werden letztlich davon profitieren, wenn nicht einzelne Unternehmen kurzfristig auf Kosten von Menschen oder der Umwelt profitieren können.
Als Präsidentin von Pro Natura, die sich für eine intakte Umwelt in der Schweiz einsetzt, schmerzt es mich besonders, von all den Umweltverschmutzungen zu lesen und zu hören, geschweige denn die Bilder zu sehen. Es kann und darf nicht sein, dass Verwaltungsräte oder Mitglieder der Geschäftsleitung grosser Unternehmen in der Schweiz die Augen verschliessen, wenn in Indien, Kolumbien oder Kongo Menschenrechte missachtet werden oder die Umwelt zerstört wird. Es darf nicht sein, dass wir im Ausland, in Schwellenländern, in Entwicklungsländern tolerieren, was hier keinem in den Sinn käme - oder wenn doch, dann längst geahndet würde.
Der Bundesrat empfiehlt die Ablehnung der Initiative. Er baut darauf, dass sich die Wirtschaft freiwillig Regeln auferlegt. Ich zitiere aus der Botschaft: "Von den in der Schweiz ansässigen Unternehmen erwartet der Bundesrat, dass sie ihre Verantwortung im Bereich der Menschenrechte und der Umwelt bei allen ihren Aktivitäten auch ohne ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung wahrnehmen."
Leider ist das immer noch nicht der Fall; die Haltung des Bundesrates ist illusorisch. Vielleicht erinnern Sie sich: Ende 2012, also vor fast sieben Jahren, wurde ein Postulat angenommen, das die Erarbeitung einer Ruggie-Strategie für die Schweiz verlangte. Der Bundesrat publizierte im Dezember 2016 endlich einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Das ist nun auch schon fast drei Jahre her. Das Thema wäre also hinlänglich bekannt. Bewegt hat sich bei den international tätigen Unternehmen wenig. Wenn diese nicht bereit sind, freiwillig Sorgfaltsprüfungen durchzuführen - in der Initiative steht "angemessene Sorgfaltsprüfung" -, freiwillig ihre Verantwortung im Bereich der Menschenrechte und der Umwelt wahrzunehmen, ich erinnere Sie an die Botschaft des Bundesrates, so kommen wir nicht darum herum, verbindliche Vorschriften zu erlassen.
Ich unterstütze daher mit Überzeugung die Konzernverantwortungs-Initiative und bitte Sie, dasselbe zu tun oder zumindest den indirekten Gegenvorschlag anzunehmen.