Riklin Kathy · Nationalrat · 2019-06-13
Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion · 2019-06-13
Wortprotokoll
"Der Bund trifft Massnahmen zur Stärkung der Respektierung der Menschenrechte und der Umwelt durch die Wirtschaft." So beginnt der Text der Initiative. Dahinter können sicher alle Schweizerinnen und Schweizer stehen. Wir haben eine Verantwortung als international vernetztes Land und als reiches Land mit vielen Exportfirmen und grossen Investitionen in der ganzen Welt. Mit der Verabschiedung der Agenda 2030 verpflichteten sich alle Uno-Mitgliedstaaten, bis 2030 die nachhaltige Entwicklung zu fördern. Ein Kernstück der Agenda 2030 mit ihren siebzehn Zielen sind die Bereiche Geschlechtergleichheit, menschenwürdige Arbeit, Wirtschaftswachstum und Massnahmen zum Klimaschutz. Damit ist auch die Schweiz aufgefordert, diese Ziele national umzusetzen und international zu unterstützen.
Der integrale Initiativtext geht sicher zu weit. Das Anliegen der Sorgfaltsprüfungspflicht ist aber mehr als berechtigt. Handlungsbedarf ist gegeben. Daher unterstütze ich mit Überzeugung einen Gegenvorschlag. Wir müssen in unserem Land schauen, dass straffällige Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden. Ein Gegenvorschlag ist möglich, der Weg dazu ist aufgezeigt. Ich verweise auf das ausführliche Interview mit Professor Walter Stoffel in der "NZZ" vom 12. Juni.
Es ist zu beachten, dass Auslandklagen für unsere international tätigen Unternehmen ein grosses Risiko wären. Darum ist dieser im Ständerat diskutierte Weg falsch. Von einer Klageflut zu sprechen ist auch falsch. Bei allfälligen Klagen können wir, wenn es dann zu einer berechtigten Klage kommen sollte, mit unseren unabhängigen Richterinnen und Richtern ein faires Verfahren durchführen. Internationale Konzerne, die den Konzernsitz in die Schweiz legen, nur um von Schlupflöchern und Steueroptimierungen in der Schweiz zu profitieren, wollen wir nicht schützen. Der Ruf unseres Landes und die Werte der Schweiz sind uns viel zu wichtig und liegen mir persönlich sehr am Herzen. Das lateinische Sprichwort "pecunia non olet", Geld stinkt nicht, gilt für verantwortungslose Konzerne nicht.
Eine falsche Behauptung, die ich heute Morgen von FDP-Nationalrat Thierry Burkart am Radio gehört habe: Die KMU wären beim Gegenvorschlag betroffen. Das ist falsch, die KMU sind ausgeschlossen. Auch die Lieferanten und die Abnehmer hätten gar nichts zu fürchten. Sie sind beim ausgearbeiteten indirekten Gegenentwurf ausgeschlossen. Es ist auch falsch, von einer Beweislastumkehr zu sprechen. So viel Angstmacherei hat der FDP-Sprecher Burkart heute auf SRF 4 verbreitet.
Wegen der klaren Haftungsregeln des Gegenvorschlages besteht kein Risiko für Schauprozesse. Im Gegenteil: Ein solides Rechtssystem, wie es die Schweiz hat, ist einer der wichtigsten Standortvorteile unseres Landes. Bitte unterstützen Sie den Gegenvorschlag.
Viele Wirtschaftsleute haben erkannt, dass wir besser heute handeln, als zuzuwarten, bis der internationale Druck auf die Schweiz uns zum Agieren zwingt.