Herzog Verena · Nationalrat · 2019-06-13
Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-13
Wortprotokoll
Selbstverständlich sind bei uns in der Schweiz alle Menschen vor dem Gesetz gleich, wie es die Bundesverfassung und auch dieses Postulat fordern. Dass dazu die rechtlichen Anknüpfungen an das Geschlecht abgeschafft werden sollen, ist allerdings nicht nachvollziehbar, geschweige denn zu unterstützen, da diese Forderung am Ziel vorbeischiesst, grossen Aufwand generiert, jedoch z. B. Intersexmenschen auch nicht weiterhelfen würde. Das Postulat Flach erscheint auf den ersten Blick sehr technisch und juristisch. Beim zweiten Blick ist schnell ersichtlich, dass man in zweierlei Hinsicht ziemlich radikale Forderungen stellt und ebensolche Ansichten hat.
Erstens reiht sich dieses Postulat in eine ganze Serie von Forderungen, Vorstössen und Ideen ein, die einzig auf die Auflösung und Gleichmacherei jeglicher natürlicher Geschlechtlichkeit und damit auf wenig Vielfalt abzielt. Der Gender-Ideologie ist die Unterscheidung in Mann und Frau offensichtlich ein Dorn im Auge. Zudem werden hier Themen und Anliegen von Transgender und Intersexuellen vermischt und zu politischen Zwecken missbraucht. Dies gab Markus Bauer von der Organisation Zwischengeschlecht.org gegenüber der "NZZ" mit deutlichen Worten zu verstehen: "Intersexualität wird politisch für Anliegen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender vereinnahmt und von der Genderpolitik instrumentalisiert." Auch Daniela Truffer, Präsidentin von Zwischengeschlecht.org, hat sich im November 2018 gegenüber der "Aargauer Zeitung" kritisch geäussert und dem Ansinnen eines dritten Geschlechtseintrags eine Absage erteilt. Die meisten Intersexuellen würden sich einem der beiden Geschlechter zugehörig fühlen. Die Diskussion ziele an den echten Bedürfnissen der Intersexmenschen vorbei.
Diese Menschen müssen ernst genommen und unterstützt werden. Für ihre schwierige Situation habe ich grosses Verständnis. Wenn es aber um Verbreitung von Relativismus und das absichtliche Zerstören von natürlichen Ordnungen geht, darf der Staat sich nicht instrumentalisieren lassen. Das ist die zweite radikale Ideologie hinter diesem Vorstoss: Der Vorstoss will die Gesellschaft ändern. Der Staat und das Recht sollen die Bevölkerung umerziehen. In der Begründung des Vorstosses heisst es nämlich explizit: "Das übergeordnete Ziel muss die Schaffung einer liberalen und diskriminierungsfreien Gesellschaftsordnung sein." Das tönt ja gut, aber dazu die rechtliche Anknüpfung an das Geschlecht abschaffen zu müssen ist absurd.
Dieses Lenkungs- und Steuerungsverständnis ist vom Grundgedanken her eine grosse Anmassung und völlig unliberal. Mein Demokratieverständnis ist ein anderes. Die Gesellschaft prägt, lenkt und legitimiert den Staat und nicht umgekehrt. Mit diesem Postulat werden gesellschaftspolitisch radikale Forderungen gestellt, und in fast sozialistischer Manier sollen diese Forderungen der Gesellschaft übergestülpt werden. So, wie wir vom Staat her vorsichtig sein sollten mit dem Einwirken auf die Sprache, dürfen wir das Recht nicht für gesellschaftspolitisch extreme Forderungen öffnen. Stattdessen sollten wir und der Bundesrat uns besser auf die rechtsstaatlichen Kernaufgaben konzentrieren - die Sicherheit, die Freiheit und Unabhängigkeit unseres Landes - und den Hauptsorgen der Bevölkerung Rechnung tragen, wie den stetig steigenden Krankenkassenprämien oder der Sicherung der Sozialwerke. Dazu sollten wir konkrete Lösungen präsentieren.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie sehr, dieses Postulat abzulehnen.