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Sauter Regine · Nationalrat · 2019-06-13

Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-13

Wortprotokoll

Uns liegt die parlamentarische Initiative Reynard zur Beratung vor. Sie verlangt, dass das Burnoutsyndrom als Berufskrankheit im Sinne des UVG und der dazugehörigen Verordnungen anzuerkennen und in die entsprechenden Erlasse aufzunehmen sei. Da die Krankenversicherung Burnout nur unter dem Gesichtspunkt der Depression betrachte, werde die Zahl der Fälle, bei denen die Versicherung die Kosten übernimmt, reduziert. Mit der Anerkennung von Burnout als Berufskrankheit könne man dieses immer häufiger auftretende Krankheitsbild besser berücksichtigen. So könne man Betroffene besser behandeln, den Wiedereinstieg in den Beruf dank der gesellschaftlichen Anerkennung erleichtern und die Vorbeugung intensivieren; dies die Begründung des Initianten.

Die Mehrheit Ihrer SGK lehnt die parlamentarische Initiative ab. Sie lässt sich dabei von folgenden Überlegungen leiten: Bis heute hat sich weder in der Forschung noch in der Praxis eine klare Definition des Burnoutsyndroms entwickelt. Burnout ist keine medizinisch eindeutige Diagnose. Der Tarif Tarmed, welcher für alle ambulanten ärztlichen Behandlungen in Arztpraxen und Spitälern gilt, kennt entsprechend keine Position für Burnouterkrankungen. Zudem ist der Nachweis eines kausalen Zusammenhangs zwischen der beruflichen Tätigkeit und einer Burnouterkrankung schwierig, denn Burnout ist in der Regel eine Erkrankung, die auf mehrere Faktoren zurückgeht, beispielsweise auch auf eine Kombination von Faktoren aus dem privaten und dem beruflichen Leben. Der berufliche Anteil der Krankheitsursache ist denn auch oft nur schwer zu ermitteln, weshalb sich hier die Zuständigkeit der Unfallversicherung eben nicht ergibt.

Wichtiger als eine neue Zuständigkeit der Unfallversicherung sind die bereits laufenden Programme der Privatwirtschaft zur Prävention von Burnouterkrankungen. Vonseiten des Bundes hat das Staatssekretariat für Wirtschaft, das Seco, umfassende Informationen zur Erschöpfung am Arbeitsplatz und zum Burnoutsyndrom bereitgestellt. Überdies erhebt die Gesundheitsförderung Schweiz jährlich einen Jobstress-Index, welcher wichtige Kennzahlen zum Monitoring von Stress bei der erwerbstätigen Bevölkerung liefert.

Eine Minderheit der Kommission erachtet es als stossend, dass die Behandlung einer beruflich verursachten Krankheit über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abgerechnet und damit von den Prämienzahlenden beglichen wird. Sie verweist ferner auf die jüngsten Bestrebungen der Weltgesundheitsorganisation, die Burnouterkrankung zu definieren, Kollege Reynard hat das vorhin ausgeführt. Dies scheint in der Zwischenzeit erfolgt zu sein. Die Minderheit argumentiert ebenfalls, die Schweiz könne hier eine weltweite Führungsrolle in der Bekämpfung von psychischen Erkrankungen übernehmen.

Mit 17 zu 7 Stimmen beantragt Ihnen die Kommission, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.