Müller Walter · Nationalrat · 2019-06-14
Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-14
Wortprotokoll
Ich begrüsse besonders die Frauen, die trotz Streik hier mit uns entscheiden werden!
Ich gebe noch meine Interessenbindung bekannt: Ich bin Präsident des Schweizerischen Zivilschutzverbandes.
Mit der am 21. November 2018 vom Bundesrat verabschiedeten Botschaft zur Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes schaffen wir die rechtliche Grundlage, damit aufgrund der sich verändernden Gefahren der Schutz der Bevölkerung und der kritischen Infrastrukturen weiterhin sichergestellt werden kann. Die Risiken haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Bedrohungen wie Terrorismus und Cyberattacken, aber auch Naturgefahren nehmen zu. Erdbeben, schwere Unwetter, Überschwemmungen, Strommangellagen, Blackouts, aber auch Pandemien treffen heute unsere hochmobile und vernetzte Gesellschaft viel schneller und mit gravierenden Folgen. Dazu kommen schnell massive volkswirtschaftliche Schäden. Damit wir dem sich dauernd verändernden Schutzbedürfnis Rechnung tragen können, ist es unverzichtbar, dass wir unser Sicherheitssystem für den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz gemäss den Gefahren und den Bedürfnissen der Bevölkerung modernisieren.
Die vorliegende Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes hat eine lange Entstehungsgeschichte hinter sich. Bereits im Sicherheitspolitischen Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung vom 23. Juni 2010 kündigte der Bundesrat an, zusammen mit den Kantonen eine Strategie für den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz für die Zeit nach 2015 zu formulieren. In der Folge erarbeiteten Bund, Kantone und Partnerorganisationen den vom Bundesrat im Mai 2012 verabschiedeten Bericht zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015 plus. Gestützt darauf erarbeiteten das VBS und die Kantone den Bericht zur Umsetzung dieser Strategie. Der Bundesrat nahm diesen am 12.[NB]Juli 2016 zur Kenntnis und erteilte dem VBS den Auftrag, auf der Basis der im Bericht vorgeschlagenen Massnahmen eine Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes in Angriff zu nehmen. Nun hoffen wir, dass diese Zeit der Entwicklung und der Diskussionen auf all den betroffenen Ebenen einen erfolgreichen Abschluss findet. Natürlich interessiert uns nun nebst den veränderten Gefahren, den Bedürfnissen der Bevölkerung und der Entstehungsgeschichte vor allem der Inhalt der Vorlage.
Im Bevölkerungsschutz steht die Stärkung der Führung und der Koordination von Bund und Kantonen im Zentrum. Im Besonderen wird der Bundesstab für bevölkerungsschutzrelevante Ereignisse optimiert und den Bedürfnissen nach einer effizienten Struktur sowohl für die normale Lage als auch für den Ereignisfall angepasst. In den Bereichen Vorsorgeplanung, ABC-Schutz, Schutz kritischer Infrastrukturen soll die Koordinationsfunktion des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (Babs) gestärkt werden. Durch eine klare Zuweisung der Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten soll die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen zielgerichteter gestaltet werden. Gerade betreffend das Zusammenwirken zwischen Bund und Kantonen hat Ihre Kommission doch einige Klarstellungen bzw. Präzisierungen auf Antrag der Kantone vorgenommen; darauf komme ich noch zurück.
Ganz wesentlich und eine Voraussetzung für das nachfolgende Geschäft 18.088 ist die Schaffung der rechtlichen Grundlage für die Telekommunikationssysteme des Bevölkerungsschutzes, also das nationale sichere Datenverbundsystem Polycom mit dem Lageverbundsystem und das mobile breitbandige Sicherheitskommunikationssystem.
Beim Zivilschutz liegt ein Schwerpunkt der Revision auf dem Dienstleistungs- und Ausbildungssystem. Die Schutzdienstpflicht für Mannschaft und Unteroffiziere soll insgesamt zwölf Jahre dauern und ist nach 245 Tagen erfüllt; sie beginnt frühestens mit dem 19. Altersjahr und spätestens in dem Jahr, in dem ein Schutzdienstpflichtiger 25 Jahre alt wird. Das gibt doch eine gewisse Flexibilität für die Dienstleistenden. Für höhere Unteroffiziere und Offiziere besteht die Schutzdienstpflicht weiterhin generell bis zum Ende des Jahres, in dem sie 40 Jahre alt werden. Das Gesetz sieht neu auch die Möglichkeit für Durchdiener vor. Das lehnt allerdings eine klare Mehrheit Ihrer SiK ab. Mit der Bildung eines Personalpools soll die interkantonale Zuweisung von Schutzdienstpflichtigen vereinfacht und sollen die Unterbestände in einzelnen Kantonen besser ausgeglichen werden. Das ist bei den aktuell rückläufigen Rekrutierungszahlen besonders wichtig.
Umgesetzt wird auch die Motion Müller Walter 14.3590, damit bei der Reduktion der Wehrpflichtersatzabgabe sämtliche geleisteten Diensttage angerechnet werden.
Für die Beschaffung des Zivilschutzmaterials wird auf Wunsch der Kantone eine rechtliche Grundlage geschaffen, damit das Babs in Absprache mit den Kantonen künftig für die Evaluation und Beschaffung des Einsatzmaterials und der persönlichen Ausrüstung sorgen kann. Das scheint sinnvoll und notwendig, da der Kanton Zürich gemäss Vorgabe des Regierungsrates das nicht mehr machen will. Die Kosten tragen die Kantone. Vorgesehen ist im Gesetz auch die Wiedereinführung des Sanitätsdienstes. Das erachten Ihre SiK wie auch die Kantone zum jetzigen Zeitpunkt als nicht opportun. Kantone, die einen Sanitätsdienst haben oder einführen möchten, können das trotzdem tun.
Aufgrund der zunehmenden Regionalisierung des Zivilschutzes werden die geschützten Führungsstandorte und Bereitstellungsanlagen überprüft und, wo zulässig, reduziert. Die Schutzräume für die Bevölkerung sollen erhalten werden. Dazu haben wir in der Detailberatung in Kapitel 5 grundsätzliche Entscheidungen zu treffen.
Ich komme zur Beratung in der Kommission respektive Subkommission: War in der Vernehmlassung grundsätzlich eine breite Zustimmung vorhanden, formierte sich zu Beginn des Jahres 2019 deutliche Kritik seitens der Kantone bzw. der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr (RK MZF) und der Konferenz der kantonalen Verantwortlichen für Militär, Bevölkerungsschutz und Zivilschutz. Diese Kritik konkretisierte sich bei der Anhörung in der SiK vom 21. Januar. Die RK MZF, vertreten durch den Präsidenten und den Generalsekretär, empfahl zwar der Kommission Eintreten, verlangte aber in verschiedenen Bereichen Klärungen oder Konkretisierungen, so unter anderem bei den Rechtsetzungsdelegationen, den Kostenfolgen, den Beständen, beim ABC-Schutz, bei den Schutzbauten, den Schutzdienstleistenden für den Bund und beim Sanitätsdienst. Für die nachfolgende Umsetzung des Gesetzes und die künftige Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen war ihnen auch die Klärung der im [PAGE 1084] Gesetz erwähnten Begrifflichkeiten wie "ist zuständig", "sorgt für", "regelt", "Führung" und "führt" wichtig.
Es war in der Kommission schnell klar, dass unter diesen Umständen eine Zusatzschlaufe notwendig ist. Nach Erwägung verschiedener Möglichkeiten entschied sich die Kommission für die Einsetzung einer Subkommission mit sieben Mitgliedern. Diese hatte den Auftrag, die Anliegen der Kantone zu prüfen und geeignete Vorschläge zu unterbreiten. Die Subkommission traf sich in der Folge zwischen Februar und April 2019 dreimal. Die Vertreter der Kantone waren entgegen den sonstigen Gewohnheiten an den gesamten Arbeiten beteiligt und erhielten auch sämtliche Sitzungsunterlagen. So konnten im direkten Gespräch schon mal einige Differenzen direkt ausgeräumt werden. Bezüglich der zur Klärung noch offenen Fragen formulierte die Subkommission Aufträge zuhanden des VBS bzw. des Babs und der Vertretung der Kantone, diese Punkte miteinander bis zur jeweils nächsten Sitzung zu klären. Punkt für Punkt wurde das zwischen VBS und der Vertretung der Kantone aufgearbeitet und in Faktenblättern festgehalten. An der jeweils nächsten Sitzung wurde der Inhalt von der Subkommission, der Vertretung des VBS und der Vertretung der Kantone überprüft und verabschiedet.
Die SiK-NR hat entschieden, dass die vom VBS zuhanden der Subkommission verfassten Faktenblätter veröffentlicht werden. Sie finden diese auf der Website des Schweizer Parlamentes unter "Weiterführende Unterlagen". Die Dokumente bildeten in weiten Teilen die Grundlage der Beratungen und der Entscheide der Kommission. Sie werden für die Ausarbeitung der Verordnung, die nachfolgende Umsetzung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes und die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen sehr wertvoll sein. An dieser Stelle danke ich dem VBS, das in Zusammenarbeit mit der Vertretung der Kantone die offenen Fragen und die seitens der Kantone kritisierten Punkte konzise, aber doch sehr aussagekräftig aufgearbeitet hat.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr am Schluss zuzustimmen.