Paganini Nicolo · Nationalrat · 2019-06-14
Paganini Nicolo · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2019-06-14
Wortprotokoll
Für die CVP stellen Bevölkerungs- und Zivilschutz wichtige Pfeiler der Sicherheitsarchitektur unseres Landes dar. Es ist deshalb wichtig und richtig, dass diese zwei wichtigen Pfeiler unserer Sicherheit und unseres Sicherheitsempfindens nach rund fünfzehn Jahren eine zeitgemässe, neue gesetzliche Grundlage erhalten.
Das totalrevidierte Gesetz kommt eher unspektakulär daher. Es ist kein grosser Wurf. Ein solcher ist aus Sicht der CVP-Fraktion in diesem Fall aber auch nicht notwendig. Die Schweiz hat beim Bevölkerungs- und Zivilschutz in den letzten Jahrzehnten gute Aufbauarbeit geleistet und verfügt heute über eine Organisation und Infrastrukturen, um die uns viele Staaten beneiden. Es geht also nicht um den grossen Wurf, sondern um eine Rechtsgrundlage, die es erlaubt, auf aktuelle Entwicklungen in der Gefahrenlage reagieren zu können. Wir denken dabei auf der Konfliktseite an Terrorismus sowie Cyberattacken und auf der Katastrophenseite an Gefahren wie Erdbeben, Strommangellagen, Blackouts oder Pandemien. Es ist unabdingbar, dass Schlüsselprojekte wie die Schaffung eines nationalen sicheren Datenverbundsystems in diesem Gesetz eine Rechtsgrundlage finden.
Das Geschäft ist bei der CVP-Fraktion also unbestritten. Einige Punkte sind aber dennoch bemerkenswert:
1.[NB]Die Genese des Gesetzes in der Kommission bedarf schon noch einer Anmerkung. Wie bekannt ist, stand die Beratung des Gesetzentwurfes wegen grosser Differenzen zwischen Bund und Kantonen auf der Kippe. Eine siebenköpfige Subkommission musste sich in drei Sitzungen quasi als Mediatorin zwischen Bundesamt für Bevölkerungsschutz und der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr betätigen. Erstaunlicherweise kam es in der Subkommission in vielen strittigen Punkten innert kürzester Zeit zu einer Einigung. Dass dies vorgängig nicht möglich war, irritiert. Es darf auf keinen Fall Schule machen, dass aufgrund einer schlechten Gesprächskultur zwischen Bund und Kantonen unausgegorene Vorlagen den Weg ins Parlament finden und Subkommissionen dann quasi im "Gschpürschmi"-Modus vermitteln müssen.
2.[NB]Wie erwähnt, haben sich Bund und Kantone im Verlauf der Subkommissionsberatungen betreffend Aufgabenteilung zwischen den Staatsebenen geeinigt. Die Sicherheitspolitische Kommission Ihres Rates hat die Ergebnisse der Subkommission weitestgehend übernommen. Die CVP-Fraktion unterstützt dies. Wir sind überzeugte Föderalisten, wollen aber aus Sicherheitsüberlegungen nicht, dass beim Thema "gemeinsame Kommunikationssysteme" einzelnen Kantonen bei der Ablösung bzw. Implementierung von Systemen ein Vetorecht zukommt. Umgekehrt begrüssen wir, dass nunmehr keine bundeseigenen Zivilschutzformationen aufgebaut werden sollen, sondern ein entsprechender Bedarf des Bundes über Leistungsvereinbarungen mit den Kantonen geregelt wird. Ebenfalls unterstützen wir die moderate Kostenverlagerung von jährlich 0,9 Millionen Franken bei der Fachgruppe Pisa von den Kantonen zum Bund.
3.[NB]Die Gesetzesvorlage löst ein grosses Problem des Zivilschutzes nicht: Die Rekrutierungszahlen sind in den letzten Jahren regelrecht eingebrochen. Die Situation präsentiert sich zwar in den Kantonen unterschiedlich, längerfristig stellt dieser Trend aber die Leistungsfähigkeit des Zivilschutzes infrage. Für die Kommission war es kein gangbarer Weg, dieses Problem quasi einfach über die Bestrafung derjenigen, die bereits Dienst leisten, in Form einer verlängerten Dienstzeit zu lösen. Aber eben, bei den künftigen Bestandeszahlen bleibt eine Baustelle offen.
4.[NB]Die CVP möchte an der Schutzraumbaupflicht festhalten. Wir werden uns in der Detailberatung dazu äussern. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass für die Kantone die Verwendung der Ersatzbeiträge nicht allzu sehr eingeschränkt wird. Mit der gegenüber dem Entwurf neu möglichen Verwendung für Ausbildungsaufgaben im Zivilschutz kommt die Vorlage jenen Kantonen entgegen, die bereits eine Volldeckung an Schutzplätzen ausweisen können.
Zusammenfassend: Wir erachten die Vorlage als unspektakuläre, aber taugliche Grundlage, um den Bevölkerungs- und Zivilschutz weiterzuentwickeln und das Vertrauen in diese für unsere Sicherheit und unser Sicherheitsempfinden wichtigen Institutionen zu stärken. Entsprechend bitten wir Sie um Eintreten.
Zu den Minderheiten bei den Themen "Zivildienst als Partnerorganisation im Bevölkerungsschutz", "Meldepflicht über Störfälle", "Durchdienerdienst" sowie "Schutzraumbaupflicht" werden wir uns in der Detailberatung äussern.