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Müller Walter · Nationalrat · 2019-06-14

Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-14

Wortprotokoll

Die Minderheit Seiler Graf möchte hier mit einem neuen Artikel 21a Sicherheitsanforderungen und eine Meldepflicht über Störfälle für die Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen und Anbieter digitaler Dienste aufnehmen. Begründet wird das damit, dass es in der Schweiz noch keine Kultur des Risikomanagements gebe. Störfalle müssen nicht gemeldet werden. Dabei wäre eine solche Meldepflicht ein äusserst wirksames Instrument; auch mit Blick auf die langfristige Wirkung dieses Gesetzes sollte man den Passus aufnehmen, so die Begründung.

Die Mehrheit lehnt trotz grundsätzlichem Verständnis für das Anliegen den Antrag der Minderheit Seiler Graf klar ab. Es wäre absolut sachfremd, diesen Passus in das Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz aufzunehmen. Das Anliegen wird aktuell im Rahmen der Nationalen Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen 2018-2022 geprüft. Eine entsprechende Bestimmung könnte man am ehesten ins Informationssicherheitsgesetz aufnehmen.

Kommt dazu, dass Buchstabe a ein massiver Eingriff in die Eigenverantwortlichkeit der Industrie wäre, dessen Konsequenzen noch nicht abgeklärt sind. Den laufenden Arbeiten sollte jetzt nicht vorgegriffen werden. Seitens des VBS wurde uns auch versichert, dass nach Abschluss der laufenden Analyse dem Parlament ein geeigneter Vorschlag unterbreitet werde. [PAGE 1094]

Ihre Sicherheitspolitische Kommission lehnte diesen Antrag mit 16 zu 6 Stimmen bei 0 Enthaltungen ab. Im Namen der Kommission bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.

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