Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2002-09-17
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2002-09-17
Wortprotokoll
1. Wenn wir der Minderheit folgen, dann folgen wir dem Ständerat und können diese Frage gerade nicht mehr diskutieren, weil dieser Artikel dann entschieden ist. Die Argumentation, die wir soeben gehört haben, führt genau zum umgekehrten Resultat. Wenn Sie die Frage offen halten wollen, dann dürfen Sie nicht dem Ständerat und der Minderheit zustimmen, sondern dann müssen Sie der Mehrheit der Kommission zustimmen.
2. Wir haben bei Artikel 34a Absatz 3 die Frage diskutiert, ob auch Freiheitsstrafen unter sechs Monaten möglich sein sollen. Sie haben diese Frage im Sinne der Mehrheit der Kommission positiv entschieden. Als Konsequenz davon sollten Sie hier ebenfalls der Mehrheit und nicht der Minderheit der Kommission folgen. Die Argumentation zu dieser Frage ist in der vorhergehenden Diskussion bereits dargelegt worden. Ich kann darauf verzichten, die ganzen Ausführungen dazu zu wiederholen.
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen. Ich erinnere Sie nochmals daran: Wenn man der Logik von Herrn Jutzet folgen will, wonach das im Ständerat nochmals behandelt werden sollte, muss man eine Differenz schaffen und der Mehrheit der Kommission folgen und darf nicht dem Ständerat zustimmen.