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Amherd Viola · Bundesrat · 2019-06-14

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2019-06-14

Wortprotokoll

Die Teilnahme der Frauen an der Orientierungsveranstaltung liegt im öffentlichen Interesse und in jenem des Bundes, weil dadurch die Sensibilisierung der Frauen für die freiwillige Übernahme der Militärdienstpflicht gesteigert werden soll. Dieses öffentliche Interesse überwiegt nach Meinung des Bundesrates die Interessen des Arbeitgebers an der Arbeitsleistung der Frauen. [PAGE 1115]

Die Arbeitgeber sind gemäss Artikel 324a des Obligationenrechts grundsätzlich verpflichtet, den an der Orientierungsveranstaltung teilnehmenden stellungspflichtigen Männern und den freiwillig teilnehmenden Frauen für diesen Tag den Lohn zu entrichten. Der Bundesrat sieht daher keinen Anpassungsbedarf bei den gesetzlichen Grundlagen zur Entschädigung der freiwilligen Teilnahme der Frauen am Orientierungstag. Die Entschädigungssituation ist für Männer und Frauen dieselbe und die Entschädigung ausreichend.

Den Orientierungstag für Frauen nun zusätzlich obligatorisch zu machen würde gemäss einem von Prof. Dr. Benjamin Schindler erstellten Kurzgutachten eine Verfassungsänderung bedingen. Der Bundesrat erachtet eine Verfassungsänderung derzeit als nicht angezeigt, sie soll jedoch bei Bedarf geprüft werden, wenn Klarheit über das künftige Dienstmodell besteht.

Ich empfehle Ihnen daher im Namen des Bundesrates, die Motion abzulehnen.