Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-06-17
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-06-17
Wortprotokoll
Zunächst zu Ihrer ersten Frage: Im Februar 2019 hat die Eidgenössische Kommunikationskommission neue Konzessionen versteigert, die zur Nutzung neuer Frequenzen berechtigen. Nachdem diese Konzessionen rechtskräftig geworden sind, haben die beiden Betreiber Swisscom und Sunrise mit dem Netzaufbau begonnen. Gegenwärtig sind gemäss Mobilfunkbetreibern 291 Anlagen für 5G in Betrieb. Damit werden sowohl Ballungszentren als auch ländliche Gebiete und Verkehrsverbindungen in Teilen der Schweiz versorgt. Wie alle anderen Anlagen müssen auch die Anlagen für 5G die Grenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung einhalten.
Zu Ihrer zweiten Frage: Für die Anlagen für 5G werden die im Rahmen der Auktion vergebenen Frequenzen im Bereich von 3500 bis 3800 Megahertz verwendet. Dieser Frequenzbereich wurde bereits früher für andere Anwendungen genutzt, z. B. für Richtfunk, drahtlose Kameras oder Satellitenfunk.
Zu Ihrer dritten Frage: Die Antwort ist Nein. Die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen zur Nutzung von Millimeterwellen, d. h. von Frequenzen in den Bereichen oberhalb von 24 Gigahertz, sind für 5G in der Schweiz zurzeit nicht vorhanden.
Noch zu Ihrer vierten Frage: Die entsprechende Nutzung dieser Frequenzen in der Schweiz müsste im nationalen Frequenzzuweisungsplan verankert werden, welcher jährlich durch den Bundesrat genehmigt wird. Der Bundesrat müsste dafür also zuerst grünes Licht geben, was gegenwärtig nicht zur Debatte steht. [PAGE 1118]
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