Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-06-17
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-06-17
Wortprotokoll
Im Februar 2019 hat die Eidgenössische Kommunikationskommission neue Frequenzen für den Mobilfunk vergeben. Die erteilten Konzessionen sind technologieneutral. Die neuen Frequenzen werden im Wesentlichen für die Implementierung von 5G eingesetzt. Es sind bereits Anlagen für 5G in Betrieb. Diese müssen wie alle anderen Anlagen die Grenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung, der sogenannten NISV-Verordnung, einhalten. Die Konzessionen verpflichten die Betreiberinnen und Betreiber, bis 2024 die Hälfte der Schweizer Bevölkerung mit mobilen Kommunikationsdiensten im 700-Megahertz-Band und einen Viertel der Bevölkerung auf anderen Frequenzen zu versorgen. Dieses Ziel erachtet der Bundesrat als nicht gefährdet.