Bischof Pirmin · Ständerat · 2019-06-17
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2019-06-17
Wortprotokoll
Es geht um eine Motion aus dem Nationalrat, die den Gewichtszoll bei Personenwagen im Rahmen einer Änderung von Artikel 8 des Zollgesetzes abschaffen möchte.
Ihre Kommission - der Präsident hat es gesagt - hat relativ knapp, mit 5 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, beschlossen, Ihnen die Ablehnung der Motion zu beantragen.
Die Situation ist so: Wenn Sie als Basisjahr 2015 nehmen, werden etwa 85 Prozent der Personenwagen, die in die Schweiz importiert werden, bereits zollfrei importiert, und zwar wegen Freihandelsabkommen, die wir haben. Der Rest wird nach wie vor verzollt, und diese nicht präferenzbegünstigten Personenwagen kreieren dann Bundeseinnahmen in der Höhe von rund 10,5 Millionen Franken pro Jahr. Der Bundesrat hat nun zunächst die Ablehnung der Motion beantragt. Er hat ausgeführt, dass die Umsetzung der Motion über den Weg der Gesetzesänderung, den der Motionär vorsieht und den der Nationalrat angenommen hat, juristisch nicht möglich sei. Insbesondere hat der Bundesrat aber in seiner Stellungnahme vom 23. November 2016 darauf hingewiesen, dass der Bundesrat selber eine entsprechende Reform prüfe.
Inzwischen - und das war nun das ausschlaggebende Argument für Ihre Kommission, jedenfalls für die Mehrheit, die Ablehnung zu beantragen - hat der Bundesrat tatsächlich eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt, die wesentlich weiter geht als das, was die Motion möchte. Die Vorlage möchte nämlich insgesamt die Industriezölle abschaffen. Wir haben in der Kommission gemerkt, dass Wünsche natürlich nicht nur vonseiten der Personenwagen-Importeure vorliegen, sondern beispielsweise auch von der Textilindustrie. Alle diese Wünsche werden nun durch den bundesrätlichen Vernehmlassungsentwurf aufgenommen. Die Vernehmlassungsfrist ist am 21. März dieses Jahres abgelaufen. Wir erwarten, dass die entsprechende Umsetzungsgesetzgebung seitens des Bundesrates kommt.
Wenn nun die Kommission Ablehnung der Motion beantragt, tut sie das gemäss dem alten ständerätlichen Brauch, dass[NB]wir eine Motion ablehnen - selbst wenn wir sie befürworten -, wenn die Umsetzung des Anliegens bereits im [PAGE 432] Gange ist. Das Anliegen wird von der Kommission unterstützt, die Umsetzung ist aber bereits im Gange, deshalb beantrage ich Ihnen im Namen der Kommission die Ablehnung der Motion.