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Ettlin Erich · Ständerat · 2019-06-17

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2019-06-17

Wortprotokoll

Diese Motion verlangt eigentlich, wie es die Berichterstatterin gesagt hat, die Offenlegung der Daten, die vom Bundesamt für Statistik sowieso erhoben werden. Sie werden also erhoben, sie sind vorhanden, aber sie werden nicht veröffentlicht. Die Nichtveröffentlichung widerspricht eigentlich der Open-Government-Data-Strategie der Schweiz, die schon von 2014 bis 2018 galt. Der Bundesrat hatte sie erarbeitet, und er hat am 30. November 2018 beschlossen, sie auch für die Jahre 2019 bis 2023 weiterzuführen. Mit der Strategie verfolgt der Bundesrat das Ziel, dass Daten, die ohnehin erhoben werden, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Offene Daten eröffnen vielfältige Möglichkeiten. Verwaltungen können auf ihrer Grundlage Strategien erarbeiten, Massnahmen formulieren, Forschende können neue Erkenntnisse gewinnen, und Bürgerinnen und Bürger können sich objektiv informieren. Ich zitiere aus dem letzten Bericht vom 30. November 2018 zur neuen Strategie: "Freier Zugang zu Verwaltungsdaten fördert Transparenz und Partizipation, stärkt die Verantwortlichkeit" usw. Das ist ein Zitat aus dem Bericht des Bundesrates.

Zudem ist es eine Frage der Zeit, bis Daten, die sowieso erhoben werden, nicht mehr zurückgehalten werden können. Es ist auch so, dass die Nichtveröffentlichung zu Spekulationen verleitet und Mutmassungen über die Gründe dafür Vorschub leistet. Es ist in solchen Fällen immer besser, man handelt transparent und erläutert die erhobenen Zahlen. Damit kann man auch Fehlinterpretationen von Zahlen vermeiden, was bei nur einzelner und fallweiser Veröffentlichung nicht zu verhindern ist. Das befürchtet ja die Kommission.

Ich kann die ablehnende Haltung der Kantone und Gymnasien schon nachvollziehen. Es besteht die Befürchtung, dass ihre Gymnasien schlecht abschneiden könnten oder dass die Zahlen falsch interpretiert würden. Aber die Veröffentlichung passiert in vielen anderen Bereichen auch. Wir haben Benchmarks bei den Spitälern, wir haben die Finanzzahlen der Kantone und Gemeinden usw. Das hat auch positive Seiten. Man hat die Möglichkeit, besser zu werden.

Im tertiären Bereich ist es ja auch eine Selbstverständlichkeit, dass man sich dem Wettbewerb stellt. ETH, EPFL und Universitäten müssen gar international mithalten können. Wenn sie in einem Bereich keine Topleistung erbringen, reagieren sie darauf und leiten Verbesserungsmassnahmen ein. Auf Volksschulstufe gibt es die Pisa-Studie und andere Vergleichsmöglichkeiten. Da sind die einen Kantone dann stolz auf ihre Erfolge, und für andere ist ein mittelmässiges Resultat Ansporn, sich zu verbessern. Überall befürworten wir den Wettbewerb, nur bei den Gymnasien soll er mit allen Mitteln unterbunden werden.

Es geht - das muss man noch sagen - nicht darum, ein Gymnasium an den Pranger zu stellen. Die Motionärin verlangt auch mit keiner Silbe ein Ranking oder Klassement. Sie verlangt zusammen mit dem nahezu geschlossenen Nationalrat, dass die vom Bundesamt für Statistik erhobenen Daten zum Studienerfolg publiziert werden - und das ist schon alles.

Die Daten zur Studienerfolgsquote der Maturandinnen und Maturanden bilden eine essenzielle Grundlage für die [PAGE 434] Kantone, um die Qualität der gymnasialen Ausbildung und der einzelnen Gymnasien sicherzustellen. Zudem sind sie wichtig für die Erarbeitung von Massnahmen zur Gewährleistung der Studierfähigkeit. Dies bestätigt auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme.

Man hat gesagt, die Kantone könnten die vorhandenen Daten ja nach Gutdünken publizieren, es sei Kantonssache. Dann ist das Problem aus meiner Sicht aber erst recht gegeben: Wenn einzelne Kantone die Daten publizieren und die anderen nicht - wie geht man dann damit um? Das heisst dann, dass die Kantone, die nicht publizieren, schlechte Ergebnisse haben.

Die Motion respektiert und wahrt die Bildungshoheit der Kantone. Die entsprechenden Daten werden vom Bundesamt für Statistik bereits erfasst, sie müssen lediglich veröffentlicht werden. Die Motion kostet nichts und bringt keinen Mehraufwand. Sie bringt aber einen grossen Mehrwert mit sich.

Ich bitte Sie deshalb, meinem Antrag auf Zustimmung zur Motion zuzustimmen.