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Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · 2002-09-18

Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-18

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, der Kommission zu folgen. Wir müssen uns noch einmal vergegenwärtigen, worin eigentlich bei der Verwendung von DNA-Profilen der Grundrechtseingriff besteht. Der Grundrechtseingriff ist insofern leicht - wie das Frau Bundesrätin Metzler gesagt hat -, als ein Wangenschleimhaut-Abstrich keinen invasiven Eingriff in die körperliche Integrität darstellt. Nicht die Probenahme als solche ist aber der gravierende Grundrechtseingriff, sondern die Analyse der DNA, des genetischen Profils jedes Menschen, und die Registrierung dieses Profils für dreissig Jahre. Das macht die Schwere des Grundrechtseingriffes aus, und das fordert uns auf, Massnahmen zu ergreifen, die diesen Grundrechtseingriff verhältnismässig machen.

Wir haben deshalb klare Löschregeln aufgestellt. Wir waren in der Kommission einstimmig der Ansicht, dass es nicht Sache des Betroffenen ist, ein Gesuch einzureichen, um eine Löschung zu beantragen, sondern dass es Sache der Behörden ist, diese Löschung vorzunehmen, wenn die Voraussetzungen zur Registrierung nicht mehr vorhanden sind oder wenn die Frist abgelaufen ist. Die Registrierung und die Aufnahme im Informationssystem sind eine staatliche Aufgabe, und dann ist es auch Pflicht des Staates, die Löschungsregeln, die im Gesetz vorgeschrieben sind, einzuhalten.

Ich bitte Sie, hier der einstimmigen Kommission zu folgen.