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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2002-09-18

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2002-09-18

Wortprotokoll

Bei dieser Bestimmung geht es tatsächlich um eine Kann-Vorschrift. Ich glaube, dass der Streit hier nicht vorprogrammiert ist, wie jetzt gerade vermutet worden ist. Ich gehe davon aus, dass diese Kann-Vorschrift dann tatsächlich von den Strafbehörden, von den polizeilichen Behörden, die diese Möglichkeit haben, auch ausgenützt wird. Es hat und macht Sinn, dass man solche Proben nimmt, das haben wir schon in der Eintretensdebatte ausführlich diskutiert und gehört.

Ich erlaube mir aber vor allem darauf hinzuweisen: Mehrheit wie auch Minderheit sind grundsätzlich einverstanden, dass Probenahmen im Strafvollzug möglich sein sollen. Der Unterschied liegt nur darin, dass die Mehrheit diese Probenahmen auf jene Personen ausdehnen will, die mehr als ein Jahr im Strafvollzug sitzen müssen, währenddem die Minderheit die Probenahmen auf jene beschränken möchte, die eine Straftat begangen haben, bei der körperliche Gewalt angewendet wurde. Mir scheint diese zweite Einschränkung nicht sehr überlegt und inkonsequent zu sein.

Das Kriterium der körperlichen Gewaltanwendung schliesst sehr viele Straftaten, die weit schwerer sind, aus. Gerade bei der Diskussion um den letzten Artikel, den wir behandelt haben, hat Bundesrätin Metzler eine ganze Reihe, einen ganzen Katalog von Straftaten aufgezählt, die auch hier wieder aufzuzählen wären und bei denen körperliche Gewalt nicht im Spiel ist: z. B. Sprengstoffdelikte, Brandstiftungen, unter Umständen Entführungen, ohne dass direkt körperliche Gewalt angewendet wurde. Mit anderen Worten: Die Mehrheit schlägt Ihnen einen Rahmen für die Probenahmen vor, der wesentlich breiter abgestützt und wesentlich logischer erscheint als derjenige der Minderheit mit der körperlichen Gewalt.

Ich bitte Sie daher, der Mehrheit der Kommission zu folgen.