Müller Thomas · Nationalrat · 2019-06-17
Müller Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-17
Wortprotokoll
Ich spreche für die SVP-Fraktion zum Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement und bedanke mich zunächst im Namen der Fraktion für die gute Arbeit im Jahre 2018.
Ich beschränke mich auf die beiden Geschäftsfelder E-Government und Asylbereich und auf den Nachtragskredit zum Voranschlag 2019.
Ich beginne mit dem E-Government. Auch in der Kundenbeziehung wird die IT für einzelne Ämter des EJPD laufend wichtiger. Die Zahlen sind teilweise eindrücklich: So wurden 2018 rund 600[NB]000 Strafregisterauszüge ausgedruckt und zugestellt. Die Bestellungen laufen meistens über die Postschalter in der gesamten Schweiz. 1,7 Millionen Betreibungen wurden elektronisch begleitet, und im Schengen-Informationssystem erfolgen täglich - man höre - 300[NB]000 Abfragen, die im letzten Jahr zu 17 500 Fahndungstreffern führten. Ich erwähne dies, weil es in den nächsten Jahren darum gehen wird, die entsprechenden IT-Systeme im Interesse der Kunden laufend zu verbessern. Nachholbedarf besteht insbesondere noch in Bezug auf ein schweizweites elektronisches Handelsregister.
Zum Asylbereich: Der markante Rückgang auf 15[NB]000 Asylgesuche im letzten Jahr führte zu Kreditresten. Für das Budget 2020 soll versucht werden, die Formel für die Folgekosten früherer Asylgesuche zu verbessern.
Respekt verdient die Arbeit des Staatssekretariats für Migration im Hinblick auf den Vollzug des beschleunigten Asylverfahrens mit völlig neuer Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. 450 Mitarbeitende des SEM sind in neuen Organisationseinheiten tätig. Als Präsident der Subkommission 4 konnte ich mir, zusammen mit den Mitgliedern, vor Ort persönlich ein Bild über die neuen Abläufe in einem Bundesasylzentrum machen.
Zum Schluss ein kurzer Hinweis auf den Nachtragskredit zum Budget 2019: Die SVP-Fraktion unterstützt den vom Bundesamt für Justiz angemeldeten Nachtragskredit von 68,5 Millionen Franken für die Wiedergutmachung an Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Es geht über das Ganze nicht um zusätzliches Geld, sondern bloss um das Vorziehen von Ausgaben, die erst später vorgesehen waren. Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist sind 9018 Gesuche eingegangen. Diese sollen nun beschleunigt behandelt werden; das scheint uns richtig und fair.