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Jutzet Erwin · Nationalrat · 2002-09-18

Jutzet Erwin · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-18

Wortprotokoll

Bei der Probenahme im Strafvollzug geht es um eine Kann-Bestimmung. Es wird nicht gesagt, in welchen Fällen dann tatsächlich solche Probenahmen vorgenommen werden müssen. Der Streit über das Ermessen, über die Ermessensbegrenzung und -überschreitung ist also vorprogrammiert. Es ist auch klar, dass in der Praxis diese Proben dann systematisch durchgeführt werden. Die Problematik und die Grundsatzfrage ist immer die gleiche: Es geht um ein Spannungsfeld, einerseits um das Bedürfnis der Polizei, der Strafverfolgungsbehörden, Mittel zur Verbrechensbekämpfung zu haben, andererseits um die Einschränkung der Freiheit und der Grundrechte, um die Gefahr des Überwachungsstaates.

Auch Gefangene haben Grundrechte. Das Grundrecht der persönlichen Freiheit beschränkt sich nicht auf die Bewegungsfreiheit. Es geht auch um die Würde, es geht um das Recht, einen Neustart zu machen und nicht für lange Zeiten DNA-fichiert zu bleiben.

Ich gebe zu, es gibt Fälle - sie wurden bereits verschiedentlich angeführt -, bei denen man sich vorstellen kann, dass Probenahmen an Strafgefangenen adäquat sind. Ich denke z. B. an Sexualdelikte, an Raub. Aber nicht alle Fälle sollte man über einen Leisten schlagen. Ich kann mir Fälle vorstellen, wo die DNA-Analyse unverhältnismässig und auch unnötig ist. Ich denke z. B. an Beziehungsdelikte, ich denke aber auch an Wirtschaftskriminalität, Geldwäscherei. In solchen Fällen wäre eine DNA-Analyse nicht nur unnötig für das Ziel der Verbrechensbekämpfung, sondern auch unnötig herab- und entwürdigend.

Ich bitte Sie deshalb, auf Artikel 5 zu verzichten.